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ZDH übt scharfe Kritik an Förderstopp

Energetische Gebäudesanierung
ZDH übt scharfe Kritik an Förderstopp

ZDH übt scharfe Kritik an Förderstopp
Leisten einen wichtigen Beitrag zur energetischen Gebäudesanierung: hochwärmedämmende Fenster (Foto: Häußler)
Die Gemeinsamkeit der Politik über die Notwendigkeit der Energiewende bleibt schon nach wenigen Wochen auf der Strecke, fürchtet Handwerkspräsident Otto Kentzler. In einem Beitrag für die Neue Osnabrücker Zeitung (18. Juli) appelliert Kentzler an die Ministerpräsidenten, sich der Zustimmung für steuerliche Anreize zur energetischen Gebäudesanierung nicht zu verweigern: Die Anrufung eines Vermittlungsverfahrens, so Kentzler, sei überfällig.

Kentzler: „Ja zur Energiewende – nein zur Finanzierung: Diese Haltung der Bundesländer muss auf Unverständnis bei Handwerk und Investoren stoßen. Am 3. Juni haben die Bundesländer der „Energiewende“ zugestimmt – am 8. Juli haben sie die Zustimmung zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung verweigert. Der Bundesrat als Vertretung der Länder hat bis heute auch keine Vorschläge für ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern gemacht.
Die steuerliche Abschreibung von Investitionen in die Gebäudesanierung von vermietetem und selbstgenutztem Wohnungsbestand über einen Zeitraum von 10 Jahren sollte die bisherigen Instrumente – insbesondere die KfW-Programme – ergänzen. Die Attraktivität der Abschreibung könnte den notwendigen schnellen Einstieg in die „Energiewende“ befördern. Ich frage mich: Bleibt die Gemeinsamkeit der Politik über die Notwendigkeit der „Energiewende“ schon nach wenigen Wochen auf der Strecke?
Wenn die Politik nicht umgehend auf Energieeffizienz und Einsparung als wichtigsten Rohstoff setzt, muss sie sich viel teureren und erst viel später verfügbaren Alternativen zuwenden, nämlich dem Bau neuer Kohle- oder Gaskraftwerke.
Die Ministerpräsidenten der Länder sollten zeitnah ihren Teil der Verantwortung für das Gelingen der Energiewende übernehmen. Die Anrufung eines Vermittlungsverfahrens ist überfällig.
Die Bundesregierung muss weiterhin auf einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung bestehen. Durch einen Verzicht auf diesen Anreiz würde die Energiewende eine tragende Säule verlieren. Selbst zusätzliche Mittel – in ungewisser Höhe – für andere Förderinstrumente können hier keinen wirksamen Ausgleich schaffen. Für Verbraucher und Betriebe, die investieren sollen, kommt es jetzt entscheidend auf die Verlässlichkeit der politischen Vorgaben an.“
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