Die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ hat die KfW zum 1. April 2016 erweitert.
Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen bis maximal 1500 Euro pro Wohneinheit nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50 000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen und diese bei ihrer Hausbank beantragen.
Erweitert wurde auch der Katalog der förderfähigen Maßnahmen. Darunter fallen zum Beispiel der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.
„Mit dem weiter verbesserten Förderangebot für Einbruchschutzmaßnahmen können Mieter und Eigentümer nun noch flexibler in die Sicherheit der eigenen vier Wände investieren“, so Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. Seit Start des Programms „Altersgerecht Umbauen“ im November 2015 wurden bereits mehr als 10 000 Anträge zugesagt.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/5399002 sowie auf www.kfw.de/einbruchschutz. (bs)
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