130 Mio. Euro stehen 2021 als Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung zur Verfügung. Die Summe wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) festgelegt, die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.
Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 5000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6250 Euro) von der KfW erstattet.
Das BMI und die KfW fördern bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert erhöht werden. Seit 2009 wurden knapp 500 000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 4,1 Mrd. Euro mithilfe der Förderung umgebaut. Allein im Jahr 2020 waren es 93 000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 300 Mio. Euro. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. (bs)