Die Holz-BG hat in Zusammenarbeit mit der Norddeutschen Metall-BG die bisherige Berufsgenossenschaftliche Information (BGI) „Lackierräume“ überarbeitet. Die Themenbereiche Farbmischregale, Ausnahmen von der Verpflichtung einer Absaugung, Verarbeiten von Wasserlacken und UV-Lacken sind neu aufgenommen worden. Das Muster eines Explosionsschutzdokumentes nebst Ausfüllhinweisen findet sich im Anhang der Broschüre. Sie erscheint jetzt unter dem Titel „Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe – Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb“ (Bestellangabe: BGI 740). Die neue BG-Information behandelt u. a. ausführlich
- die generellen Anforderungen an Räume, in denen lackiert werden soll und deren bauliche Einrichtungen wie Fußböden, Wände, Fluchttüren, Rettungswege, Heizeinrichtungen, Beleuchtung.
- die Maßnahmen zum Brandschutz, beispielsweise die notwendigen Baustoffklassen und Feuerwiderstandsklassen von Fußböden, Wänden, Decken, Türen, Fenstern, Lüftungsschächten und -kanälen sowie zu Feuerlöscheinrichtungen.
- die Maßnahmen zum Explosionsschutz, vor allem die Anforderungen an die elektrische Ausrüstung.
Einen besonderen Raum nimmt die Lüftung und Absaugung von Lackierräumen und Lackiereinrichtungen ein. Neu ist die Beschreibung der Bedingungen, unter denen bei Spritzlackierarbeiten von Hand auf eine Absaugung verzichtet werden kann.
Ebenfalls neu sind die Abschnitte über die Verarbeitung von Wasserlacken und UV-Lacken und den Explosionsschutz an Farbmischregalen.
Muster eines Explosionsschutzdokumentes
Ausführlich wird auf die Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen eingegangen – wichtige Grundlage für die Erstellung des gesetzlich geforderten Explosionsschutzdokumentes. Ein Musterformular ist im Anhang enthalten. Da sich nach der Erfahrung der Holz-BG viele Unternehmen in der Vergangenheit beim Erstellen dieses Dokumentes schwer taten, ist im Anhang auch das Beispiel eines ausgefüllten Explosionsschutzdokumentes enthalten.
Die Erläuterungen bieten dem Praktiker eine wesentliche Hilfe beim Ausfüllen eines solchen Dokumentes. Eine Musterbetriebsanweisung für die derzeit noch am häufigsten verwendeten, lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffe sowie ein Schweißerlaubnisschein ergänzen die notwendige Dokumentation.
Die BGI ist wegen der zahlreichen Skizzen und Fotos, in denen Lösungsmöglichkeiten anschaulich dargestellt sind, für den betrieblichen Praktiker sehr hilfreich. Sie erleichtert auch die Planung neuer oder den Umbau vorhandener Räume und Einrichtungen.
Mitgliedsbetriebe der Holz-BG können die neue BGI 740 kostenlos von ihrem zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten oder einem sicherheitstechnischen Berater erhalten oder unter der Bestellangabe BGI 740 von den Dienststellen des Präventionsdienstes der Holz-BG anfordern. Selbstverständlich steht die BGI darüber hinaus auch im Internet unter https://www.bghm.de als Download-Datei zur Verfügung. ■
Holz-Berufsgenossenschaft
81241 München
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