Die Novellierung der Meisterprüfungsverordnung, die Evaluation der Ausbildungsordnung, Weiterbildungsmöglichkeiten im Tischlerhandwerk, die Vorstellung der Software für die Auswertung der Zwischen- und Gesellenprüfung sowie der Praktische Leistungswettbewerb der Handwerksjugend standen auf der Tagesordnung der Berufsbildungstagung des Landesfachverbandes HKH Hessen im Bürgerhaus Kleinlinden. Tagungsteilnehmer waren Prüfungsausschussmitglieder, Lehrlingswarte sowie Fachlehrer an Berufsschulen.
Karl Sauerbier, Vorsitzender des LHKH-Ausschusses für Berufsbildung, sieht weiterhin dringenden Handlungsbedarf in Sachen Berufsbildung in den Innungen und den Berufsschulen vor Ort, nachdem auf Bundesebene in Verhandlungen und „teils zähem Ringen“ zwischen Gewerkschaften, den beteiligten Ministerien, dem Bundes-Institut Berufsbildung (BIBB) und den Berufsbildungsexperten des Deutschen Handwerkskammertages „die Pflöcke eingeschlagen“ wurden.
Die geltende Ausbildungsordnung bedürfe obwohl noch nicht allzu lange in Kraft, bereits einer Überarbeitung, bei der vor allem „modulare Elemente“ im Hinblick auf Spezialisierungen berücksichtigt werden müssten. Noch grenze es aber an einen „Verrat unseres Gewerkes“, vom so genannten „All-round-Tischler“ abzurücken und einer Spezialisierung schon in der Ausbildung das Wort zu reden. Der Markt erfordere auch bei den Tischlern in immer stärkerem Maße eine Spezialisierung, ist sich Sauerbier sicher.
In seinem Referat wies der „spiritus rector“ im Bereich der beruflichen Weiterbildung, Gerd Horn, auf die Notwendigkeit einer aktiven und an den Erfordernissen der Berufspraxis ausgerichteten Berufsbildungsarbeit hin. Wesentliche Elemente hierfür sei eine Verzahnung von Aus- und Weiterbildung durch ausbildungsbegleitende Zusatzqualifikationen für leistungsstarke Auszubildende, am Bedarf ausgerichtete, modular aufgebaute Weiterbildungsangebote sowie die Stärkung der Meisterqualifikation. Beispielhaft hierfür warb Horn für eine Neustrukturierung der Tischlerausbildung mit einer berufsbezogenen „Grundqualifikation“ und einer „Fachqualifikation“ in alternativen Handlungsfeldern, stellte im Bereich der Weiterbildung die verabschiedungsreifen Entwürfe der geplanten Aufstiegsfortbildungen zum „Kundenberater“, „Fertigungsplaner“ und „Fachbauleiter“ vor. Er plädierte bei der Neugestaltung der Meisterprüfungsordnung für inhaltliche Zielvorgaben, die den Meister befähigen sollen, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und –entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen sowie seine berufliche Handlungskompetenz selbständig an neue Bedarfslagen anzupassen (Methodenkompetenz).
HKH/Hessen
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