Im Rahmen der Agenda 2010 der Bundesregierung werden weitere Reformen am Arbeitsmarkt durchgeführt. Der notwendige Gesetzentwurf wurde am 18. Juni 2003 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Reformen sollen Arbeit billiger machen und Einstellungshemmnisse abbauen.
Vorgesehen ist unter anderem auch, die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld (aktuell bis zu 32 Monate) deutlich zu verkürzen und damit erhebliche Mittel zu sparen sowie ,Fehlanreize‘ abzubauen.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
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