Alle deutschen Meisterberufe sollen auf Niveaustufe drei des EU-Schemas zur Unterscheidung von Berufsabschlüssen eingestuft werden. Das ist Votum der Mitgliedsländer der Europäischen Union, abgegeben in der letzten Sitzung des Regelungsausschusses zur EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Folgende fünf Niveaustufen werden im EU-Schema zur Unterscheidung von Berufsabschlüssen genannt:
- Stufe 1 – Befähigungsnachweis
- Stufe 2 – Prüfungszeugnis Berufsausbildung, Sekundarstufe
- Stufe 3 – Diplom kurzer Ausbildungsgang
- Stufe 4 – Diplom langer Ausbildungsgang
- Stufe 5 – Hochschuldiplom.
Damit ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Richtlinie in der nun geänderten Form bis Ende November in Kraft treten kann.
Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, begrüßt die Entscheidung: „Die korrekte Einstufung unserer Meisterberufe auf Stufe drei wird der hochwertigen Qualifikation unserer Handwerksmeister gerecht. Damit wird die Mobilität der deutschen Meisterbetriebe in Europa befördert. Gleichzeitig bleiben die Tore zur Betätigung in Deutschland für qualifizierte Betriebe aus den EU-Mitgliedsländern offen. Wir freuen uns über die Unterstützung durch die deutsche Bundesregierung und die Zustimmung der Partner in der EU. Der Meisterbrief als personenbezogene Spitzenqualifikation ist Vorbild auch für andere Länder.“
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