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Aufatmen: „Wasserlack-Konflikt“ beigelegt

NRW: Kompromiss zwischen Tischlerhandwerk und Staatlichem Umweltamt Köln
Aufatmen: „Wasserlack-Konflikt“ beigelegt

Noch vor wenigen Wochen sah es so aus, als wenn dem Tischlerhandwerk ein Konflikt von für viele Betriebe existenzieller Bedeutung drohe. Der Einsatz von Wasserlacken sollte nach dem Willen des Staatlichen Umweltamtes Köln (StUaK) zur generellen Regel werden (siehe BM 6/2003, Seite 16). Die Kontroverse mit dem Tischler-Fachverband NRW und den betroffenen Innungen konnte jetzt aber doch beigelegt werden.

Seit Ende 2001 sorgte das StUaK für große Unruhe. Eine schnell wachsende Zahl von Tischlerbetrieben sahen sich nach Revisionsbesuchen der ultimativen Aufforderungen ausgesetzt, bei Lackierarbeiten „grund-sätzlich Wasserbasislacke einzusetzen“ und die Umstellung „unverzüglich durchzuführen“. Die offiziellen Vertreter des Tischlerhandwerks haben sich ganz entschieden dagegen gewandt. So hat der NRW-Fachverband – unterstützt durch zahlreiche Praktiker der Branche und nahezu alle Lackhersteller – unter anderem belegt, dass im Tischlerhandwerk Wasserlacke nicht „Stand der Technik“ sind. Auf Einladung der Handwerkskammer zu Köln trafen sich schließlich das Umweltministerium NRW, das Umweltamt Köln, die Tischler-Innungen Köln und Rhein-Berg/Leverkusen sowie der Fachverband am 13.August . Dabei bestand Einvernehmen bei allen Beteiligten, dass die Lösemittelemissionen nach Kräften reduziert werden müssen. Vor diesem Hintergrund wurde vereinbart, dass das StUaK künftig den Betrieben nicht mehr in ultimativer und drohender Form gegenübertreten wird. Für den Fall, dass Betriebe zu hohe Geruchsemissionen verursachen, werde es vielmehr versuchen, tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Die Organisationen des Tischlerhandwerks zeigten sich – wie schon in der Vergangenheit – bereit, an der Erarbeitung solcher Lösungen tatkräftig mitzuwirken.
Einig war man sich, dass Maßnahmen zur Minderung von Geruchsemissionen dann erforderlich werden, wenn von den Betrieben erhebliche Belästigungen ausgehen. Sollten tatsächlich erhebliche Belästigungen von den Betrieben ausgehen, werden vom Umweltamt Maßnahmen zur Emissionsminderung nach dem Stand der Technik geprüft. Dies kann der Einsatz von Wasserlacken sein, der allerdings nunmehr auch von den Staatlichen Umweltschützern nicht generell als Stand der Technik eingestuft wird.
(Quelle: Fachverband des Tischlerhandwerks NRW)
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