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Aufstieg leichter gemacht: Ausweitung der Fördermöglichkeiten

Meister-BAföG verbessert
Aufstieg leichter gemacht: Ausweitung der Fördermöglichkeiten

Am 1. Juli 2009 werden die Leistungen für Weiterbildungswillige deutlich verbessert. Mit dem neuen Meister-BAföG lösen Bund und Länder eine Zusage des Bildungsgipfels 2008 ein. Allein in den nächsten vier Jahren werden etwa 272 Millionen Euro zusätzlich in die Fortbildung investiert. Durch die Ausweitung der Fördermöglichkeiten wird zudem der Anreiz zur Weiterbildung verstärkt. Das Handwerk geht davon aus, dass die Zahl der Bezieher von Meister-BAföG daher in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Das Handwerk hatte sich intensiv für die Verbesserung des Aufstiegsfortbilungsförderungsgesetzes (AFBG) stark gemacht.

Eine Aufstiegsförderung können Handwerker und andere Fachkräfte beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Förderungsfähig sind in erster Linie Aufstiegsfortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach Handwerksordnung (HwO), Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder vergleichbare Prüfungen vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss hat. Eine Altersgrenze besteht nicht. Auch Migranten können gefördert werden, sofern sie eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben. Neu ist, dass es nicht mehr darauf ankommt, ob sie vorher berufstätig waren. Zudem besteht künftig auch ein Rechtsanspruch auf Förderung, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.
Das AFBG sieht einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und den Kosten des Prüfungsstücks vor. Bei Vollzeitmaßnahmen können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für Ehepartner und Kinder gefördert werden. Die Förderung wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Über Art und Höhe des Anspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden. Durch die neuen Regelungen werden vor allem Familien gestärkt: Für jedes Kind gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 210 statt bislang 179 Euro monatlich. Dieser Beitrag wird nun zu 50 Prozent bezuschusst, das heißt, er ist nur noch zur Hälfte rückzahlungspflichtig.
Neu ist darüber hinaus, dass erfolgreichen Prüfungsteilnehmern als Leistungsanreiz 25 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
Auch für Existenzgründer gibt es Verbesserungen: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Azubi einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt. Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass. Die Berater in den Handwerkskammern und Innungen beraten Betriebe und Mitarbeiter. Weitere Infos zum Meister-BAföG unter www.meister-bafoeg.info.
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