Zum 1. August 2009 tritt die reformierte Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wieder in Kraft. Sie war seit 2003 ausgesetzt worden, um es Unternehmen zu erleichtern, mehr Ausbildungsplätze bereitzustellen. Durch die Aussetzung mussten die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten nicht mehr nachgewiesen werden. Allerdings habe es sich in der Praxis gezeigt, dass wegen der gestiegenen Anforderungen nicht gänzlich auf eine Eignungsprüfung verzichtet werden kann. Ausbildungsbetriebe müssen deshalb ab 1. August 2009 wieder einen Nachweis über die Ausbildungseignung erbringen.
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