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Beachtliche Einsparpotentiale

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Beachtliche Einsparpotentiale

In Deutschland werden im Durchschnitt etwa 50 % der Primärenergie für das Heizen von Aufenthaltsräumen verbraucht. Der bauliche Wärmeschutz nimmt deshalb im Rahmen der Energie-Sparmaßnahmen, aber auch beim Umweltschutz einen besonders vorrangigen Platz ein. Wie ein Beispiel zeigt, hilft eine Sanierung alter Fenster der Umwelt und der Haushaltskasse.

Die entscheidende Größe für den für die Beheizung eines Gebäudes erforderlichen Energieaufwand ist der Wärmedurchgangs-Koeffizient „k-Wert“ der Gebäudehülle. Die Gebäudehülle setzt sich zusammen aus sogenannten nichttransparenten Flächen (Vollwände, Dach, Decken, Boden, usw.) und transparenten Flächen (Fenster und Fenstertüren). Das Dämmniveau der nichttransparenten Flächen entspricht bei Altbauten in der Regel nicht dem heutigen Standard. Die Differenz zu den heute geforderten k-Werten ist im allgemeinen jedoch nicht so drastisch wie bei den transparenten Flächen. Hier läßt sich durch eine Fenstersanierung mit wärmedämmtechnischer Verbesserung auf kleiner Fläche eine bis zu sechsfache Dämmaufwertung erreichen.

Es darf jedoch nicht davon ausgegangen werden, daß der Austausch eines vorhandenen Fensters mit einem k-Wert (kF) von 3,6 W/m²K durch ein Fenster mit kF = 1,8 W/m²K die Heizkostenrechnung halbiert. Wieviel Liter Öl oder Kubikmeter Gas tatsächlich nach einer Fenstersanierung pro Heizperiode eingespart wird, hängt vom Verhältnis der Fensterfläche zum nichttransparenten Bereich und dessen Zustand ab. Wohn- und Zweckbauten haben im Durchschnitt 50 bis 85% nichttransparente Hüllflächen.
Welche Einsparpotentiale einer fachgerechten Sanierung der Fenster eigen sind, verdeutlicht das Beispiel bei einer Altbauwohnung mit 100 m² Wohnfläche und einer Fensterfläche von 20 % der Außenwandfläche:
Durch den Fenstertausch wird der Heizwärmebedarf im Mittel pro Jahr um 150 kWh/m² gesenkt, das entspricht bei 100 m² Wohnfläche einer jährlichen Einsparung von 1500 Litern Heizöl. Bei einem Heizölpreis von 0,45 DM/Liter spart der Hausbesitzer jährlich 675 DM Heizkosten.
Dabei liegen folgende Daten zu Grunde. Istzustand: Holzfenster Bj. 1950, Einfachglas, keine Dichtung; Wärmedurchgangs-Koeffizient kF (geschätzt) = 6,5 W/m²K; Jahres-Heizwärmebedarf (geschätzt) 500kWh/m²/ Jahr bei 20 % Fensterfläche bis zu 600 kWh/m²/ Jahr bei 40 % Fensterfläche Zustand nach dem Fenstertausch: Holzfenster DIN 68121, Doppelfalz mit elastischer Dichtung in der mittleren Falzebene; Wärmeschutz-Funktionsglas mit Wärmedurchgangs-Koeffizient kF = 1,7 W/m²K; Jahresheizwärmebedarf 350 kWh/m²/Jahr bei 20% Fensterfläche bis zu 250 kWh/m²/Jahr bei 40% Fensterfläche
Förderprogramme nutzen
Die Entscheidung alte, vorhandene Fenster durch neue, dem augenblicklichen Stand der Technik entsprechende Ausführungen zu ersetzen, liegt beim Fensterbesitzer. Aber auch Mieter oder Benutzer können den Anstoß geben, wenn zum Beispiel Zugluft oder zu hohe Heizenergie-Kosten beanstandet werden. Für bauliche, wärmedämmende Maßnahmen steht seit dem 1.1.1996 das Förder-Programm zur CO2-Minderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Es handelt sich um zinsverbilligte Darlehen (Laufzeit bis zu 15 Jahre bei drei tilgungsfreien Jahren, Höchstbetrag je m² Wohnfläche 300 DM).
Die ersten zehn Jahre gilt ein fester Zinssatz; danach der Kapitalmarktzins. Voraussetzung ist, daß die neuen Umbauten die Richtlinien der Wärmeschutzverordnung von 1994 erfüllen. Zudem muß der Bauantrag für das Haus vor November 1977 gestellt worden sein. Antragsberechtigt sind Eigentümer von vermieteten und eigengenutzten Gebäuden. Das KfW-Programm kann nicht mit anderen Programmen – zum Beispiel der Bundesländer – kombiniert werden. Antragsformulare und Merkblätter stellen die mit der Durchführung beauftragen Kreditinstitute zur Verfügung.
Aber auch verschiedene Länder, so beispielsweise Nordrhein-Westfalen bietet Förderprogramme für den Wohnungsbau mit Schwerpunkten in den Bereichen Energieeinsparung und Modernisierung. Seit 1996 existiert das Energiesparprogramm NRW. Das Land vergibt Darlehen von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, maximal 600 DM pro m². In den ersten zehn Jahren ist das Darlehen zinslos, danach gilt ein Kreditsatz von 6 %. Unterstützt werden Maßnahmen, die den Wärmeschutz verbessern oder Energie einsparen. Das Programm gilt für alle Wohnungen, die vor dem 1.1.1980 bezogen worden sind. Wichtig: Erst wenn der Bewilligungsbescheid erteilt ist, darf mit der Maßnahme begonnen werden. Verantwortlich für die Mittel sind die Ämter für Wohnungswesen bzw. Wohnungsbauförderungsämter der Städte und Kreise. n
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