Ab dem 01. April 2003 gilt eine neue Regelung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. In der ,Grundzone‘ bis 400 Euro Entgelt zahlt allein der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben (pauschal 25 Prozent). Davon entfallen 12 Prozent auf die Renten-, 11 Prozent auf die Krankenversicherung und 2 Prozent auf Steuern. Bei über 400 Euro Entgelt kommt die ,Gleitzone‘. Arbeitgeber zahlen 21 Prozent Sozialabgaben, Arbeitnehmer werden stufenweise einbezogen.
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