Besonders auch vor dem Hintergrund der neuen EnEV (EnergieEinsparVerordnung) lohnt sich ein Blick auf die Dämmeigenschaften von Bodentreppen. Für die Dämmung der obersten Geschossdecke fordert die EnEV einen U-Wert von mindestens 0,24 W/m²K. Wie die Wellhöfer Treppen GmbH & Co. KG, Hersteller von Bodentreppen, mitteilt, gebe es diesbezüglich zwar keine direkten Vorgaben für Bodentreppen, aber Planer sollten bedenken, dass eine Bodentreppe die oberste Geschossdecke auf einer Fläche von rund 1 m²unterbricht. Zudem sei die umlaufende Einbaufuge rund 4 m lang und habe insgesamt fast die Fläche eines DIN A4-Blattes.
Das mache deutlich, so das Unternehmen weiter, wie wichtig Dämmung und Dichtheit für die Bodentreppe seien. Schlechte Dämmung und undichte Einbaufuge, so das Fazit, machen die Bodentreppe zum Energiefresser.
Wellhöfer rät dazu, beim U-Wert von Bodentreppen zu beachten, dass „sensationelle“ Werte oft nur Theorie seien: Häufig werde lediglich für den gedämmten Teil des Deckels eine Zahl ausgerechnet und als U-Wert beworben. Unberücksichtigt blieben dabei alle kritischen Stellen wie ungedämmte Bereiche des Deckels, Wärmebrücken, umlaufende Fuge zwischen Deckel und Futterkasten, usw.
Mit einem bauteilgeprüften U-Wert für die komplette Bodentreppe sei dies nicht zu vergleichen. Wellhöfer bietet Treppen mit einem bauteilgeprüften U-Wert von 1,1 W/m²K an. Diese Prüfung wurde von einem unabhängigen Institut durchgeführt und gilt für die komplette Bodentreppe.
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