Brandschutzmaßnahmen in Form von raumtrennenden Wänden können nur so gut sein, wie das schwächste Einbauteil es jeweils erlaubt. Problematisch sind Wandöffnungen, die durch Türen, Tore oder Klappen verschlossen werden. Die Anforderungen an solche Verschlüsse in feuerwiderstandsfähigen und raumabschließenden Wänden unterliegen besonderen Maßgaben. Grundsätzlich geht man davon aus, daß an die Öffnungen identische Anforderungen gegen Feuer und Rauch gestellt werden wie an die Wand. Ausgenommen davon sind Türen. Aufgrund der besonderen Situation im Wohnungsbau und bei öffentlichen Gebäuden wird von der Grundsatzanforderung gleicher Feuerwiderstandsdauer abgewichen.
Baurechtlich gilt, daß die Feuerwiderstandsdauer von Türen um eine Stufe niedriger sein kann als die der Wände, in denen sich Öffnungen befinden. Als geeignet gelten Feuerschutzabschlüsse mit einer bestimmten Feuerwiderstandsdauer, d. h. Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-5. Allerdings gilt diese Regelung nicht bei inneren Brandwänden und Wänden, die anstelle von Brandwänden zugelassen sind.
Öffnungen in Brandwänden sind prinzipiell unzulässig. Das muß bei äußeren Brandwänden auch konsequent eingehalten werden. Innen hingegen können Öffnungen gestattet werden, die dann allerdings mit selbstschließenden, feuerbeständig zugelassenen Abschlüssen versehen werden müssen.
Den baurechtlichen Anforderungen an feuerbeständige (F 90) Wände entsprechen T 30-Türen. Bei feuerhemmenden (F 30) Wänden besteht nach den Landesbauordnungen vom Grundsatz her keine Anforderung an die Feuerwiderstandsklasse der Türen. Allerdings gehen die Prämienrichtlinien der Feuerversicherer über die baurechtlichen Forderungen hinaus: für feuerbeständige Wände werden T 90- und für feuerhemmende Wände T 30-Türen gefordert.
Als kompetenter Problemlöser für die beschriebenen Einbausituationen empfiehlt sich die Sparte “Türen/Zargen” der Westag & Getalit AG mit einem umfangreichen Brandschutz-Sortiment. Durch Kombination entsprechender Produkteigenschaften bietet das modulare Programm die Möglichkeit maßgeschneiderter Problemlösungen. Einige Optionen: Türdicken 40 und 65 mm, ungefälzte oder gefälzte Ausführungen Holz- und Stahlzargen, ein- und zweiflügelige Türen, tür- oder raumhohe Elementeformate mit Oberblenden oder Oberlicht, vielfältige Lichtausschnitte mit normgerechter Verglasung und Stil-Aufleistungen, zahlreiche Beschlagvarianten. Im T 30-Bereich bietet das Unternehmen neuerdings Türen mit einer Dicke von 40 mm bis zu einer Bauhöhe von 2430 mm mit Rauchschutz-Prüfzeugnis an. Ein zweiflügeliges Brandschutz-Türelement mit Oberblende, Lichtausschnitt und Stahlzarge ergänzt das T 90-Programm für Massiv- und Leichtbauwände.
Auch DIN-gerechte zweiflügelige Brandschutz-Türanlagen mit folgenden Merkmalen sind verfügbar: Panikfunktionen, Lichtausschnitte mit Feuerschutzglas, mit internen oder externen Rauchmeldeanlagen gekoppelte Türschließer mit Schließfolgeregler oder integrierte Obentürschließer und alternativ Federbänder in Kombination mit Stahl-, Holz- oder Blockzargen.
Die Westag-Brandschutz-Elemente gibt es für Massivmauerwerk, Beton- und Leichtbauwände sowie für die Westag-Verglasungswände WST-V. Dank des modularen Aufbaus lassen sich die Feuer- und Rauchschutzelemente weiter aufwerten. Diese “Westag-Multischutz-Türelemente” erfüllen bei Bedarf auch die DIN-Anforderungen des Schall- (SK 37) und Einbruchschutzes (ET-2).
Die aufgezeigten Brandschutzlösungen auf Holz- und Holzwerkstoffbasis bieten auch gestalterischen Spielraum: von der dekorativen Gestaltung mit Melaminharzoberflächen über Hochdrucklaminate aus eigener Fertigung bis hin zum Echtholzfurnier.
(Westag & Getalit AG, Sparte “Türen/Zargen”, 33375 Rheda-Wiedenbrück) n
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