Die von der Regierung geplante Aufhebung des Meisterzwangs für viele Handwerksberufe stieß bei Unions-regierten Ländern im Bundesrat auf scharfe Kritik. Zum vorgelegten Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung hat die Länderkammer am 11. Juli den Vermittlungsausschuss angerufen und eine kritische Stellungnahme abgegeben. In ihr wird unter anderem ausgeführt, dass die Gesetzesvorlage auf eine Aushöhlung des großen Befähigungsnachweises abziele. Er stelle keinen geeigneten Beitrag zur Umsetzung der dringend nötigen Reformen dar. Kritisiert wird, dass der Gesetzentwurf nicht im Dialog, sondern in Konfrontation mit dem Handwerk und seinen Verbänden durchgesetzt worden sei. Stattdessen spricht sich der Bundesrat für andere Eckpunkte aus. Dazu zählt die Erhaltung des Meisterbriefes als Qualitätssiegel des deutschen Handwerks. Der Erwerb des Meisterbriefes sollte auch den Handwerksberufen aus der Anlage B offen stehen.
Zur Entscheidung des Bundesrates erklärt Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks: „Wir begrüßen es vor allem, dass die Bundesländer sich in der Diskussion sowohl für die Beibehaltung des Meisterbriefes als Zugangsvoraussetzung als auch für die Einbeziehung der Ausbildungsleistung in einen zukünftigen Kriterienkatalog ausgesprochen hat. Der Wirtschaftsstandort Deutschland lebt von seinen gut ausgebildeten Facharbeitern in Handwerk, Industrie und Dienstleistung und braucht Strukturen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die diese Ausbildungsleistung in Qualität und Quantität ermöglichen.“ o
Teilen: