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CE goes Fassade

CE-Zeichen für Vorhangfassaden
CE goes Fassade

Ab dem 1. Dezember 2005 ist die Koexistenzphase der Produktnorm Vorhangfassaden abgelaufen. Damit ist die Kennzeichnung dieser Gebäudeteile mit dem CE-Zeichen obligatorisch. Welche Folgen das für den Anbieter hat, klärt Reiner Oberacker, Leiter der Technischen Beratung im Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg.

Eine Vorhangfassade besteht in der Regel aus vertikalen und horizontalen, miteinander verbundenen, im Baukörper verankerten und mit Ausfachungen ausgestatteten Bauteilen, die eine leichte, raumumschließende ununterbrochene Hülle bieten.

Diese kann selbstständig oder in Verbindung mit dem Baukörper alle üblichen Funktionen einer Außenwand erfüllen, wobei sie nicht zu den lastaufnehmenden Eigenschaften des Baukörpers beiträgt. Diese kann selbstständig oder in Verbindung mit dem Baukörper alle üblichen Funktionen einer Außenwand erfüllen, wobei sie nicht zu den lastaufnehmenden Eigenschaften des Baukörpers beiträgt. Der bei Fensterbauern gelegentlich benutzte Begriff „Fassade“ ist missverständlich, weil viel umfassender (z. B. Gebäudefassade, Steinfassade etc.) und sollte in dem hier gemeinten Zusammenhang nicht benutzt werden.
Man unterscheidet bei Vorhangfassaden (oder auch vorgehängte Fassaden) zwei Hauptkonstruktionsprinzipien: Bei der Pfosten-Riegel-Konstruktion wird ein leichtes Rahmentragwerk aus auf der Baustelle zusammengefügten Bauteilen mit vorgefertigten durchsichtigen und/oder undurchsichtigen Ausfachungen versehen, während bei der Elementbauweise im Betrieb vormontierte Elemente, die geschosshoch oder mehrgeschossig sein können, einschließlich Ausfachungen eingesetzt werden.
Anforderungen, Leistungsmerkmale, Nachweise
Die Leistungsanforderungen an Vorhangfassaden mit CE-Kennzeichnung sind in dem ZA-Anhang der Produktnorm Vorhangfassaden insgesamt wie folgt aufgeführt:
  • Brandausbreitung und -verhalten
  • Feuerwiderstand
  • Schlagregendichtheit, Wasserdampf und Luftdurchlässigkeit
  • Widerstand gegen Eigenlast
  • Widerstand gegen Windlast und Horizontallasten
  • Stoßfestigkeit
  • Temperaturwechselbeständigkeit
  • Wärme- und Luftschalldämmung
  • Dauerhaftigkeit.
Diese Eigenschaften müssen nicht notwendigerweise alle in jedem Land und bei jeder Vorhangfassade umgesetzt werden. Falls bestimmte Merkmale in einem Land nicht gesetzlich/bauaufsichtlich geregelt sind, sind Nachweise dieser Merkmale nicht erforderlich. Allerdings können auch darüber hinausgehende Anforderungen bestehen. Dies ist in Deutschland z. B. bei Nachweisen für das Klemmprofil und die T-Verbindung von Rahmenteilen bei Pfosten-Riegel-Konstruktionen der Fall.
In Deutschland sind für eine Vorhangfassade in der Regel folgende Merkmale nachzuweisen:
  • Einsatz mindestens normal entflammbarer Baustoffe
  • Schlagregendichtheit
  • Widerstand gegen Windlast
  • Luftdurchlässigkeit
  • Wärmedurchgang
  • ggf. Schallschutz.
Diese Eigenschaften sind in der Produktnorm und in den mitgeltenden Normen zu Leistungsanforderungen und zu Prüf- und Berechnungsverfahren beschrieben. Deren Zahl ist mit 15 wesentlich kleiner als in der Produktnorm für Fenster und Außentüren.
Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle
Je nach bestimmungsgemäßem Anwendungszweck der Vorhangfassade ist bei den geforderten Merkmalen eine Erstprüfung durch eine anerkannte („notifizierte“) Stelle erforderlich. Die Erstprüfung besteht aus Prüfung, Berechnung und Beurteilung. Die Auswahl der Prüfkörper muss für die Produktpalette repräsentativ sein und alle Einzelteile, die zu dem System gehören, enthalten. Bis auf die Eigenschaft „Brandverhalten“ unterliegen alle anderen Merkmale dem Konformitätslevel 3, d. h. Einschaltung einer anerkannten Stelle für die Erstprüfung und Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle.
Bei einer Anzahl der Merkmale gibt es fünf verschiedene Klassen bzw. Leistungsstufen; bei einzelnen Eigenschaften ist ein „Nennwert“ anzugeben. Falls keine gesetzliche Regelung besteht, kann „npd“, d. h. „keine Leistung festgestellt“ eingetragen werden. Die von dem Hersteller nachgewiesene und angegebene Leistungsklasse muss mindestens der gestellten Anforderung entsprechen.
Vorhangfassaden werden vielfach aus System-Komponenten objektbezogen hergestellt. In diesem Fall sind die Systemgeber gefordert, die Nachweise und Prüfungen vorzuhalten und dem Verarbeiter zur Verfügung zu stellen. Aus dem Bereich der Produktnorm Fenster und Außentüren gibt es dazu den Begriff des „cascading ITT“, also eines „Systemhausmodells“, wo der Verarbeiter die Konstruktion und die Prüfergebnisse von diesem „Systemhaus“ erhält und – auf den Einzelfall bezogen – entscheiden muss, ob in dem konkreten Auftragsfall eine wesentliche Abweichung von den Prüfbedingungen vorliegt. Bei individuell konstruierten Fassaden besteht die Problematik, dass eine spezielle Prüfung für ein einzelnes Objekt wirtschaftlich und zeitlich nicht darstellbar ist und deshalb die auch hier prinzipiell geforderte CE-Kennzeichnung nicht ohne weiteres erbracht werden kann.
Die werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) ist auch hier ein Instrument, durch welches der Hersteller sicherzustellen hat, dass die angegebenen Leistungsmerkmale des Produkts eingehalten werden. Es ist für das Personal und die entsprechend funktionsgerechten Einrichtungen und Anlagen verantwortlich. Dazu muss er ein dokumentiertes Produktionskontrollsystem entsprechend dem Produkttyp und den Produktionsbedingungen einrichten.
Die volle Umsetzung wird sicherlich noch einige Zeit auf sich warten lassen, da erst ein Bruchteil der Betriebe in der Lage ist, die entsprechenden Voraussetzungen mit Prüfungen nach den neuen europäischen Normen zu erfüllen. Besonders gefordert sind aber die Systemhäuser, ihren Verarbeitern entsprechende Prüfergebnisse zur Verfügung zu stellen. Dann bleibt aber immer noch die eigene Aufgabe, eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten. Die Vorhangfassaden werden ein Beispiel abgeben dafür, wie die Pflichten zur CE-Kennzeichnung bei Bauteilen der Fenster-, Türen- und Fassadenbauer umgesetzt werden. ■
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