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CE-Kennzeichnung in der Praxis

Einfache Nachweisverfahren für die handwerkliche Fensterfertigung
CE-Kennzeichnung in der Praxis

Die neue Produktnorm DIN EN 14351–1 für Fenster und Außentüren ist auf den Weg gebracht und ermöglicht mit Beginn der Koexistenzphase am 1. Februar 2007 eine CE-Kennzeichnung. Doch welche Wege gibt es und wo bekomme ich die Werte für mein Fenster her?

Für die CE-Kennzeichnung müssen die Leistungseigenschaften der Fenster ermittelt und ausgewiesen werden, beispielsweise zum Wärme- und Schallschutz. Die Verarbeiter von Metall- und Kunststoff-Fenstersystemen können dabei unter anderem auf Prüfzeugnisse, Nachweise und Kennwerte eines Systemgebers zurückgreifen. Der Systemgeber stellt eine Systembeschreibung zur Verfügung, die wie eine Bauanleitung zu verstehen ist. Diese enthält alle notwendigen Konstruktions-, Verarbeitungs-, Verwendungs- und Montagehinweise sowie Vorgaben für die werkseigene Produktionskontrolle. Gemäß dem Leitpapier M zur Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG stellt der Systemgeber die notwendigen Prüfzeugnisse einer notifizierten Stelle dem Fensterhersteller zur Verfügung. Der Fensterhersteller nutzt die Prüfnachweise zur CE-Kennzeichnung seiner Produkte. Voraussetzung hierzu ist eine Vereinbarung zur Nutzung der Prüfnachweise zwischen dem Systemgeber und dem Fensterhersteller. Bei Holzfenstern sind neben den Nachweisen durch den Systemgeber auch weitere Wege zur CE-Kennzeichnung möglich, die nachfolgend kurz erläutert werden.

Die Produktnorm
Die Produktnorm für Fenster und Außentüren EN 14351–1 ist eine leistungsbeschreibende Norm und zugleich Grundlage der CE-Kennzeichnung. Sie stellt ausschließlich die „Performance“ des Systems dar, unabhängig von der konstruktiven Umsetzung oder des verwendeten Rahmenmaterials. Dabei werden die folgenden Eigenschaften betrachtet und hinsichtlich ihres Leistungsumfangs bewertet und klassifiziert.
Der Unterschied zwischen EN 14351–1 und DIN 68121 ist die Antwort auf die folgenden Fragen:
  • EN 14351–1: Was leistet das Fenster? Liefert Aussagen bezüglich des Wärmeschutzes, des Schallschutzes, der Luftdurchlässigkeit etc.
  • DIN 68121: Wie ist das Fenster gebaut? Liefert keine Aussagen bezüglich des Wärmeschutzes, des Schallschutzes, der Luftdurchlässigkeit etc. Darüber hinaus gibt die Produktnorm an, nach welchen Prüfnormen die einzelnen Eigenschaften zu bestimmen sind. So werden die Werte und Klassifizierungen der Fenster untereinander vergleichbar. (siehe Tabelle)
Systembeschreibung
Der Fensterhersteller erstellt eine Systembeschreibung, die zur Auswahl von Probekörpern und Produktfamilien dient und das Produktsortiment beschreibt. Das ift Rosenheim hat eine Vorlage für die Erstellung der Systembeschreibung vorbereitet und stellt diese jedem Fensterhersteller zur Verfügung. Darin ist die Konstruktion in die folgenden 6 Module gegliedert:
  • allgemeine Angaben,
  • Profil,
  • Dichtungen,
  • Entwässerung,
  • Beschlag,
  • Verglasung.
Die Vorlage ist tabellarisch aufgebaut und durch Ankreuzen und Hinzufügen leicht zu erstellen (siehe Abbildung unten).
Ersttypprüfung und werkseigene Produktionskontrolle
Jeder Fensterhersteller stellt sich die Frage: „Wo bekomme ich die Werte für meine Fenster her?“ Grundsätzlich existieren mehrere Möglichkeiten, eine Ersttypprüfung für seine Fenster durchzuführen, die nachfolgend kurz beschrieben werden.
Die RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V. bietet ihren Mitgliedern in den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 695 die Möglichkeit, gütegesicherte Produkte herzustellen. Im Rahmen der Gütesicherung werden Fremdüberwachungen des Herstellers und Validierungsprüfungen am ift Rosenheim sowie auf firmeneigenen Prüfständen durchgeführt, die mit den Grundlagen der Produktnorm EN 14351–1 harmonieren. Bereits bestehende Prüfnachweise werden bei der Erstellung des Eignungsnachweises beachtet. Der erstellte Eignungsnachweis klassifiziert alle Eigenschaften der Fenster, die bei der CE-Kennzeichnung aufzuführen sind, sowie gütebestimmende Merkmale und gilt als Ersttypprüfung für den Hersteller.
Bei der Produktzertifizierung durch die Zertifizierungsstelle des ift Rosenheim werden Produktprüfungen und gutachtliche Bewertungen entsprechend der Produktnorm EN 14351–1 durchgeführt. Die Fremdüberwachung des Herstellers führt das ift Rosenheim ebenfalls durch. Erfolgreich zertifizierte Hersteller erhalten einen Produktpass, der als Ersttypprüfung die Grundlage zur CE-Kennzeichnung bildet, sowie ein Zertifikat.
Führen Fensterhersteller gemeinsam mit einer notifizierten Prüfstelle – wie dem ift Rosenheim – ihre Ersttypprüfung durch, werden sie während der Prüfabwicklung durch Prüfingenieure fachlich betreut. Eine Empfehlung zur Auswahl der Probekörper wird als Dienstleistung des ift Rosenheim angeboten. Die werkseigene Produktionskontrolle führt der Hersteller eigenverantwortlich durch. Nach erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen erstellt das ift Rosenheim als notifizierte Prüfstelle Prüfberichte. Der Hersteller erstellt auf Basis der Prüfberichte eigenständig seine Ersttypprüfung als Zusammenfassung der Nachweise, die zur produktbezogenen CE-Kennzeichnung herangezogen wird.
Am Markt etablieren sich zunehmend Systemgeber für Holzfenster. Diese bieten Prüfnachweise einer notifizierten Prüfstelle dem Holzfensterhersteller zur Nutzung an. Die werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers und die konstruktive Ausführung der Fenster folgen den Vorgaben des Systemgebers.
Die Nachweisdokumente des Systemgebers kann der Holzfensterhersteller als Ersttypprüfung für die CE-Kennzeichnung nutzen; Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Systemgeber.
Durch die werkseigene Produktionskontrolle kann der Fensterhersteller dokumentieren, dass die auf den Markt gebrachten Produkte mit den angegebenen Leistungseigenschaften auf dem CE-Zeichen übereinstimmen.
Zum guten Schluss dokumentiert der Hersteller dem Kunden zugänglich die Leistungseigenschaften des Fensters durch das CE-Zeichen. ■
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