Ab 01.01.2010 fand eine nochmalige Verschärfung der VOC-Grenzwerte im Rahmen der Decopaint-Richtlinie statt. Für alle Verarbeiter, die sich dieser Verordnung unterwerfen müssen, hat Hesse-Lignal sein Sortiment überarbeitet und den geänderten Voraussetzungen angepasst. Für sämtliche decopaintrelevanten Einsatzgebiete bietet Hesse-Lignal eine technische Lösung. Das überarbeitete Decopaint-Programm besteht aus 1K- oder 2K-Hydrosystemen der neuesten Generation. Aber auch ein High Solid-PUR-Treppenlack und ein High Solid-PUR-Farblack fanden Einzug in das neue, überarbeitete Programm. Mit dem Einsatz dieses Sortiments wird der Verarbeiter den strengen Regeln der Decopaint-Richtlinie voll entsprechen.
Von den Anforderungen der Richtlinie betroffen sind alle Anwender von Farben und Lacken, die Beschichtungen von Bauwerken, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen verwenden. Dazu zählen u. a. Fertigteile, Türen, Zargen, Fußböden, Treppen und Vertäfelungen. Es wird nicht unterschieden, ob ein Werkstück am ursprünglichen Ort der Herstellung oder vor Ort beschichtet wird.
Der Gesetzgeber bezieht mit dieser Verordnung ausdrücklich die Betriebe mit ein, die weniger als 5 t Lösemittel pro Jahr verbrauchen und bisher von VOC-Beschränkungen ausgenommen waren.
Hesse GmbH & Co. KG
59075 Hamm
Halle 10.1, Stand 101
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