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Der erste Angestellte

Vom Solo-Handwerker zum Arbeitgeber – Herstellerinformation
Der erste Angestellte

Der erste Angestellte
Wer sich als Solo-Selbstständiger Verstärkung wünscht, muss einiges beachten. Foto: Unsplash

Wer sich als Solo-Selbstständiger Verstärkung wünscht, sei es zur Stressreduktion, zur Auftragsmaximierung oder Wissensweitergabe, für den fallen nun Aufgaben an.

Die Anstellungs-Art

Vielfach wird der Grund des Verstärkungswunsches diktieren, in welcher Form der Mitarbeiter angestellt wird. Allerdings gibt es Variablen:

  • Für teilzeitliche Unterstützung genügen Minijobber oder Zeitarbeitskräfte.
  • Zur Auftragsmaximierung sind Vollzeitkräfte und Zeitarbeitnehmer optimal.
  • Zur Wissensweitergabe sollte man ausbilden.

Doch bevor man das Bewerbungsprozedere einleitet, sollte man etwas anderes tun.

Praktikanten einladen

Wer nicht weiß, wie er als Vorgesetzter agieren würde, für den kann ein Praktikant die Lösung sein:

  • Man lernt, wie sich Mitarbeiterführung anfühlt.
  • Mitunter kann man das Bewerbungsprozedere vermeiden.

Auch davon gibt es noch eine Abwandlung.

Option Zeitarbeit

Mit der Arbeitsvertragsunterzeichnung geht man eine nur unter strengen Kriterien lösbare Verbindung ein.

Speziell, wenn man nicht weiß, ob ein Helfer sich rentiert, können Zeitarbeitnehmer eine Alternative sein. Personaldienstleister schreiben die Vakanzen schnell aus, die Stellenangebote sind attraktiv und gut sichtbar.

So kann man mit einer Vollzeitkraft die Grundlagen des Arbeitgeberdaseins erlernen – und fähige Kräfte später fest anstellen.

Das Rechtliche einleiten

Im Anschluss stehen rechtliche Schritte an:

  • Über die Arbeitsagentur muss eine Betriebsnummer beantragt werden.
  • Minijobber werden bei der Minijob-Zentrale gemeldet. Sie betreibt ebenfalls eine Seite.
  • Angestellte sowie Auszubildende müssen der Krankenkasse und dem Finanzamt gemeldet werden.

Ferner müssen Azubis in die Lehrlingsrolle eingetragen werden.

In Rechte und Pflichten einlesen

Auch wenn man in der Meisterschule Arbeitgeberrecht erlernt hat, ist es verständlich, wenn dieses Wissen nach Jahren verlorenging.

Daher sollte es nun aufgefrischt werden. Die Meisterschulen-Unterlagen bilden dafür die Grundlage. Geprüft werden sollten allerdings die aktuellen Angaben, denn Arbeitsrechte stehen nicht still.

Es langsam angehen

Die Verstärkung ist da. Und nun? Vielleicht will man weiterhin vieles allein machen oder, andersherum, den Neuen allein agieren lassen.

Der Rat: Diese Extreme sollte man meiden. Erst mit der Zeit spielt sich ein, was für ein Vorgesetzter man ist. Am Anfang sollte man sich nur von dem Instinkt leiten lassen. Der Rest ergibt sich in den kommenden Wochen und Monaten.

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