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Die Arbeit ist noch nicht getan . . .

Lernortkooperation als Chance für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung zum Tischler / zur Tischlerin
Die Arbeit ist noch nicht getan . . .

Die Arbeit ist noch nicht getan . . .
In Deutschland wurden Ende Juni 1998 rund 420 000 Arbeitslose unter 25 Jahren gezählt – 38 000 oder 8,3 % weniger als ein Jahr zuvor: eine erfreuliche Entwicklung.
Die durch den Artikel von Herrn Zander (BM 11/98) ausgelöste Auseinandersetzung um die Effizienz oder gar die Sinnhaftigkeit der „neuen“ Ausbildungsordnung zum Tischler/zur Tischlerin in den BM-Ausgaben 1, 2 und 3/99 macht deutlich, daß mit dem Inkrafttreten dieser rechtlichen Ausbildungsgrundlage am 1. August 1997 die Arbeit noch nicht getan ist, sondern gerade erst beginnt, wie Jörg Wiese, STR Abteilungsleitung Berufs- und Berufsfachschule Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule Freiburg, in diesem Leserbrief feststellt.

Die Umsetzung dieses von den Sozialpartnern theoretisch gefundenen Handlungsrahmens in die Ausbildungsrealität von Betrieben, überbetrieblichen Ausbildungsstätten und Berufsschulen wird nicht von heute auf morgen erfolgen, da neben der Überwindung struktureller Schwierigkeiten auch ein Umdenken in den Köpfen aller Beteiligten erfolgen muß.

• Eine neue Ausbildungsordnung erfährt nicht automatisch mehr Akzeptanz. In einer Zeit, in der die Halbwertzeit von Wissen keine fünf Jahre mehr beträgt, müssen auch Ausbildungsordnungen zwangsläufig reformiert werden. Dies gilt vor allem, wenn sie schon über 20 Jahre alt sind und in inhaltlicher wie auch methodischer Hinsicht den reellen beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen nicht mehr entsprechen.
Da jedoch schon die alte Ausbildungsordnung und damit auch der Ausbildungsrahmenplan, um dessen Irrelevanz es Herrn Zander ja hauptsächlich geht, von vielen Betrieben nur als Makulatur betrachtet wurden, ist es vordergründig nachvollziehbar, daß auch weiterhin Auswirkungen auf die betriebliche Ausbildungsrealität durch eine noch so zukunftsorientierte neue Ausbildungsordnung bezweifelt werden. Voraussetzung dafür wäre nämlich erstens überhaupt die Kenntnis von einer neuen Ausbildungsordnung und zweitens das Durcharbeiten derselben, was nach eigenen Erfahrungen in den Ausbildungsbetrieben aber auch in den Berufsschulen nicht unbedingt eine Selbstverständlichkeit ist.
Eine Umsetzung der in der Ausbildungsordnung formulierten Ziele erfolgt deshalb häufig nur begrenzt oder gar nicht.
• Die Mißachtung der Ausbildungsordnung hat vor allem Konsequenzen für die Auszubildenden
Die Auswirkungen dieser negativen Einstellung zur Ausbildungsordnung und zum Ausbildungsrahmenplan erfahren viele Auszubildende während der gesamten Ausbildungszeit, in der von Planung der Ausbildung – nach welcher Ordnung auch immer – nichts oder nur wenig zu spüren ist. Öffentlich zu Tage tritt dieses Defizit dann meist bei Zwischen- oder Abschlußprüfungen, wo fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten besonders den Prüfungsausschüssen auffallen. Wird die Aufgabe der Ausbildung wenigstens von diesem Gremium ernst genommen, steckt man den Kopf nicht in den Sand, sondern bemüht sich dann hoffentlich um eine Aufklärung der Ursachen für die Fehlleistungen, wie dies in Freiburg versucht wird.
• Lernortkooperation als Möglichkeit zur Steigerung der Ausbildungsqualität
Da die Ursachen für schlechte Prüfungsleistungen nicht nur bei einem dualen Partner liegen, sondern insgesamt sehr komplexer Natur sind, geht man in der Freiburger Schreinerinnung den, meiner Meinung nach einzig richtigen Weg, und bringt alle an der Ausbildung Beteiligten im Rahmen eines „Lernortkooperationsausschusses“ an einen Tisch, um die bestehenden Probleme zu erörtern und versucht, eine langfristige gemeinsame Vorgehensweise im Sinn der neuen Ausbildungsordnung festzulegen.
Im Gegensatz zu Herrn Zander, der ebenfalls als Vertreter der überbetrieblichen Ausbildungsstätte an den Sitzungen beteiligt war, bin ich der Auffassung, daß diese Zusammentreffen nicht fruchtlos waren. Es ergaben sich gemeinsame Anknüpfungspunkte, die es auszubauen gilt.
Wichtig war in diesem Zusammenhang auch der entstandene Eindruck, daß bestehende gegenseitige Vorurteile der dualen Partner abgebaut werden konnten. Leider wurde dieser Eindruck bei der Lektüre des BM-Artikels wieder relativiert, da hier nicht nur zu einem Rundumschlag ausgeholt, sondern auch bezüglich der Situation in der Berufsschule falsche Behauptungen aufgestellt wurden.
• Die neue Abstimmung von Ausbildungsordnung und Lehrplänen fördert die berufliche Handlungskompetenz
Gerade die Abstimmung der neuen Ausbildungsordnung und der schulischen Rahmenlehrpläne ist ein Ansatzpunkt dafür, die auch von Herrn Zander geforderte Verzahnung von Betrieb und Schule als Garant einer qualifizierenden Ausbildung zu ermöglichen. Im Gegensatz zu der von ihm aufgestellten These, daß die Berufs-schule zu mehr Wissen und nicht zu mehr Können erzieht, ist der neue Rahmenlehrplan in seiner Zielsetzung nämlich sehr produkt- und prozeßorientiert, was der auftragsbezogenen Ausbildung in den Betrieben entgegenkommt. Auf eine Anhäufung von reinem „Lernwissen“ wird bewußt verzichtet und dafür eine enge Verknüpfung der Fächer Technologie Praktikum, Fachpraxis und Fachtheorie angestrebt. Die Offenheit der in den Lehrplänen formulierten Inhalte und Lernziele unterstützt diese praxisorientierte Zielsetzung.
Ähnlich wie in den Betrieben gibt es auch in der Berufsschule Schwierigkeiten, die neuen Lehrpläne zu akzeptieren und umzusetzen, da sich jahrelang entwickelte Gewohnheiten, Einstellungen und methodische Vorgehensweisen auch bei den Lehrern nur langsam ändern. Die praxisorientierte Abstimmung zwischen betrieblichem Ausbildungsrahmenplan und schulischem Lehrplan wird aber überwiegend als positiv und zukunftsweisend bewertet. Neue Unterrichtskonzepte finden vermehrt Anwendung.
• Kooperative Ansätze statt gegenseitige Schuldzuweisungen sind gefragt. Die Bereitschaft zur Kooperation und produktiven Auseinandersetzung mit dem dualen Partner zum Erhalt und zur qualitativen Verbesserung der handwerklichen Ausbildung ist bei der Freiburger Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule jedenfalls vorhanden. Die Zeit der gegenseitigen unqualifizierten Schuldzuweisungen muß durch kooperative Vorgehensweisen abgelöst werden, denn sonst besteht das abgestimmte Miteinander der dualen Partner wirklich nur auf dem allzeit geduldigen Papier.
Die teilweise schon realisierten Ansätze einer Kooperation bewirken sicherlich von heute auf morgen keine sofort meßbaren Veränderungen, aber sollten langfristig doch zu mehr Verständnis der dualen Partner für die jeweilige Situation des anderen führen. Eine Verzahnung von Betrieb und Schule kann doch überhaupt nur funktionieren, wenn beide voneinander etwas wissen, was momentan wahrlich keine Selbstverständlichkeit ist.
Die Lernortkooperationsbemühungen in Freiburg sind meines Erachtens ein erster Schritt in die richtige Richtung zur Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung, dem aber noch viele folgen müssen.
Es dürfen jedenfalls nicht wieder 20 Jahre vergehen bis eine umfangreiche Neuordnung der Ausbildung die Beteiligten zu Diskussionen und Aktivitäten wachrüttelt.
Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozeß ist gefordert, denn nur so eröffnet man den Auszubildenden auch zukünftig die Chance auf einen qualifizierenden Berufseinstieg. Gerade sie sind nämlich die Zielgruppe, für die Ausbildungsordnungen verfaßt werden, was bei der Diskussion allerdings häufig vergessen wird.
gez . Jörg Wiese, STR Abteilungsleitung Berufs- und Berufsfachschule Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule Freiburg
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