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Dienstleistung getrennt verrechnen

VDMA-Richtlinie geplant
Dienstleistung getrennt verrechnen

Produktbegleitende Dienstleistungen sind in den letzten Jahren zu einem immer wichtigeren Faktor bei der Anschaffung und beim Betrieb von Holzbearbeitungsmaschinen und Anlagen geworden. Wie Dr. Werner Neubauer, Geschäftsführer der Fachgemeinschaft Holzbearbeitungsmaschinen im VDMA, anlässlich der Fachmesse Holz-Handwerk betonte, belaufe sich der Umsatzanteil für produktbegleitende Dienstleistungen der Mitgliedsfirmen bereits auf über 10 Prozent, und das mit steigender Tendenz. Eine neue Verrechnungsbasis für Dienstleistungen, wie z.B. für die detaillierte Planung von Absauganlagen, sei deshalb unerlässlich.

Für die Hersteller von Holzbearbeitungsmaschinen bedeute ein neuer Bedarf an wissensbasierten Dienstleistungen eine Verschiebung der Geschäftstätigkeit hin zu Leistungen wie Analyse und Technologieberatung, Software-Entwicklung, Engineering, Schulung und Produktbegleitung.
Bisher seien solche Leistungen nach unterschiedlichen Grundsätzen in den Preis der Anlage mit einbezogen worden. Der Anwender habe erwartet, dass gewisse Dienstleistungen im Maschinenpreis bereits enthalten seien.
In dem Maße, wie aber der Anteil dieser Dienstleistungen steige, werde diese Praxis immer weniger sinnvoll und sowohl für die Anwender als auch für die Maschinenhersteller undurchsichtig. Deswegen sei es unerlässlich, eine Entkoppelung der Maschine bzw. Anlage und den produktbegleitenden Dienstleistungen vorzunehmen. Dies führe zu einer Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen und sorge für eine transparente, und aufwandsgerechte Abrechnung. Ein solches kooperatives Vorgehen bringe echte Vorteile für alle beteiligten Partner.
Dr. Neubauer kündigte vor diesem Hintergrund eine Richtlinie der Fachgemeinschaft an. Dort soll die einheitliche Honorierung von Dienstleistungen definiert sein. o
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