Ein einheitliches Zulassungs- und Prüfungsverfahren für alle Meisterprüfungen tritt ab dem 1. Januar 2002 in Kraft. Wo immer in Deutschland Frauen und Männer aus dem Handwerk ihre Meisterprüfung ablegen, werden die Anforderungen in Zukunft identisch sein. Durch die Meisterprü-fungsverfahrensverordnung werden jetzt Nachteile aus der bisher möglichen Anwendung abweichender Regelungen beseitigt. Den Handwerkskammern bleibt dabei weiterhin ein eigener Regelungsspielraum für Einzelfragen wie beispielsweise bezüglich der Kostenfrage für die Vorstellung des Meisterprüfungsprojektes bzw. der Meisterprüfungsarbeit. Auch wurde die Frage der Gebührenerhebung durch die Handwerkskammern nicht vom Bundesgesetzgeber geregelt. Zur Beschleunigung des Verfahrens ist zukünftig vorgesehen, dass nicht mehr alle Mitglieder bei allen Prüfungsteilen anwesend sein müssen. Vielmehr kann der Vorsitzende drei, in Ausnahmefällen auch zwei Mitglieder mit der Vorbewertung und Durchführung von Prüfungen beauftragen. Die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen bleibt dann dem gesamten Prüfungsausschuss erhalten, um für die Teilnehmer der Prüfung eine umfassende Bewertung durch den gesamten Prüfungsausschuss sicherzustellen. o
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