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Einsatz nur im Ausnahmefall

Chromathaltige Holzschutzmittel
Einsatz nur im Ausnahmefall

Chromathaltige Holzschutzmittel, wie sie seit vielen Jahren in Druck- und Tauchimprägnieranlagen verwendet werden, sind grundsätzlich zu ersetzen. Dies fordert die Technische Regel für Gefahrenstoffe TRGS 618 “Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel”. Die Regel sieht die Verwendung der weit verbreiteten Schutzmittel nur noch in wenigen, klar definierten Fällen vor.

Die im Dezember 1997 veröffentlichte Regel hat zum Ziel, die als sensibilisierend und krebserzeugend eingestuften chromathaltigen Holzschutzmittel aus präventiven Gründen zu ersetzen. Übergangsfristen sieht die TRGS 618 nicht vor. Allerdings orientieren sich die geforderten Beschränkungen sowohl an der wirtschaftlichen Zumutbarkeit als auch an der technischen Anwendbarkeit der Ersatzstoffe. Weitere Infos: Deutsche Bauchemie e.V., 60329 Frankfurt am Main, Fax 0 69/25 16 09 n
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