Das neue Merkblatt „Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen“ des Verbandes der Fenster und Fassadenhersteller e. V. gibt einen differenzierten Überblick über die Regelungen und eine praxisnahe Orientierung bei der Entscheidung für den Einsatz von Sicherheitsgläsern bei unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten.
Grundsätzlich sollte Sicherheitsglas immer dort eingebaut werden, wo ein Verletzungsschutz von Personen sinnvoll und notwendig ist. Dies gilt beispielsweise für Überkopfverglasung in Glasdächern, bei Glaswänden, Umwehrungen, Geländern oder bei Fahrstuhlverglasungen. Das Merkblatt macht das unübersichtliche Gebiet der Regelungen transparent und gibt einen umfassenden Überblick.
Direkt auf die Praxis zielen die Einsatzempfehlungen für den Einbau von Sicherheitsgläsern im Bauwesen. Die Empfehlungen behandeln insbesondere die Verwendung von Sicherheitsglas im öffentlich zugänglichen Bereich. Auf ihre Eignung hin beurteilt werden Floatglas sowie verschiedene Konstruktionen von Einscheibensicherheitsglas (ESG) und Verbundsicherheitsglas (VSG).
Der Empfehlungsbereich erstreckt sich auf Vertikal- und Horizontalverglasungen, auf absturzsichernde Verglasungen, auf Verglasungen in Gebäuden spezieller Nutzung, auf Verglasungen im Innenausbau ohne Absturzsicherung, auf Sondersicherheitsgläser und auf den konstruktiven Glasbau.
Das Merkblatt wurde unter Federführung des VFF in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Flachglas (BF), dem BHKH, dem Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, dem ift sowie den Unabhängigen Beratern für Fassadentechnik (UBF) erstellt.
Das Merkblatt hat einen Umfang von 22 Seiten und kann als Leseprobe unter www.window.de eingesehen werden. Es ist gegen eine Schutzgebühr von 9,50 Euro zzgl. Versand bei der Geschäftsstelle des Verbandes über vff@window.de erhältlich. Alle fünf Merkblätter zur Verglasung können im Rahmen einer Sonderaktion für 21,50 Euro zzgl. Versand bestellt werden.
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