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Entwurf liegt vor

Europäische Produktnorm Fenster/Außentüren
Entwurf liegt vor

Entwurf liegt vor
Klassifizierung der mandatierten Eigenschaften für Fenster (Auswahl)
Europa hält mit Riesenschritten auch im Fenster-bereich Einzug: Im Jahr 2000 die Normen zur Dichtheit, dann der Euro und mit Ausgabedatum Februar 2002 der Entwurf DIN EN 14 351 “Fenster und Außentüren – Produktnorm”.

Das Erscheinen dieses Regelwerks war zu diesem Zeitpunkt für viele eine Überraschung. Noch bei den Rosenheimer Fenstertagen im Oktober letzten Jahres war von einem Termin um das Jahr 2004 die Rede gewesen. Eine Initiative des europäischen Fensterverbandes Eurowindoor hat sehr wesentlich zu der jetzt erfolgten Veröffentlichung beigetragen: Der Indus-trieverband hatte wegen des schleppenden Fortgangs die Produktnorm als Verbandsnorm herausbringen wollen.

Produktnormen sind ein Mittel, um das Ziel eines einheitlichen Binnenmarktes mit freiem Waren- und Dienstleistungsverkehr zu erreichen. Als “Ausweis” für die unbeschränkte Handelbarkeit soll das CE-Zeichen dienen, welches die Übereinstimmung mit der Produktnorm bestätigt. In ihr werden die Leistungseigenschaften für die genannten Bauteile festgelegt. Zusätzlich werden Vorgaben für den Konformitätsnachweis und die werkseigene Produktionskontrolle gemacht. Die Produktnorm enthält sogar Verweise auf Normentwürfe. Jedenfalls wird sich die Branche auf ein sehr umfangreiches neues Regelwerk einstellen müssen.
Leistungseigenschaften
Der früher anstelle der Leistungseigenschaften sehr häufig gebrauchte Begriff “Anforderungen” ist nicht mehr zutreffend und sollte vermieden werden. Denn die europäischen Normen führen zunächst neutral und wertfrei Bauteil-Eigenschaften als Leistungsmerkmale auf, enthalten aber für diese Merkmale keine Einsatz-Vorgaben. Diese müssen vielmehr als objekt-bezogene Vorgaben von der Bauplanungsseite vorgegeben werden. Die Bauteileigenschaften sind mit den objektbezogenen Forderungen in Übereinstimmung zu bringen. Erst dann ist die Bauteileignung für ein bestimmtes Bauprodukt festgestellt.
Die Leistungseigenschaften selbst, es sind für Fenster 24 und für Außentüren 28, sind mit Bezug auf Prüf-, Klassifizierungs- und Materialnormen jeweils kurz beschrieben. Dabei wird in der Produktnorm mehrmals klargestellt, dass eine bestimmte Eigenschaft nur dann zu erfüllen und anzugeben ist, wenn dies durch das objektbezogene Leistungsverzeichnis verlangt wird, bzw. wenn der Hersteller zu dieser Eigenschaft eine Angabe machen und sie anbieten will.
Hinzu kommen bis zu 10 Klassen für die einzelnen Merkmale, da Produktnormen europaweit gelten, aber das Anforderungsniveau und die Baugewohnheiten in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich sind. Das jeweilige Land muss Vorgaben machen, welche Klassen in Frage kommen und der Ausschreibende gibt die von im benötigte Mindest-Klassifizierung im Leistungsverzeichnis vor.
Die Produktnorm enthält nun für Fenster und für Außentüren zwei getrennte Tabellen mit den Leis-tungsmerkmalen und den Klassen. Sie unterscheidet dabei nochmals in die Bereiche mandatierte und nicht mandatierte Eigenschaften. Da die Tabellen für diese Darstellung hier zu umfangreich sind, wurde eine Auswahl der wichtigsten, d. h. am häufigsten vorkommenden und benötigten (mandatierten) Merkmale als Auszug gebildet und dargestellt.
Von den in der Norm aufgeführten nicht-mandatierten (freiwilligen) Eigenschaften sind als Auswahl zu nennen: Bedienungskräfte, mechanische Festigkeit, Beschusshemmung, mechanische Dauerhaftigkeit, Differenzklimaverhalten, Einbruchhemmung.
Der Hersteller von Haustüren muss Informationen zum vorgesehenen Verwendungszweck, zur Lagerung, zu Transport und Montage (falls er nicht selbst montiert), zur Instandhaltung sowie zur Reinigung und Benutzer-Unterweisung bereithalten.
Konformitätsbewertung
Im Rahmen des Konformitätsnachweises hat der Hersteller eine Erstprüfung der relevanten Eigenschaften durch eine zugelassene Stelle durchführen zu lassen. Die Ermittlung von Ei-genschaften durch Berechnungen oder Ablesetabellen darf vom Hersteller selbst durchgeführt werden. Der Hersteller muss eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) als ein System nachweisen, das die Übereinstimmung der Produkt-Eigenschaften mit der Norm sicherstellt. Er kann dies in eigener Verantwortung – in Abhängigkeit von dem Produkt und den Fertigungsbedingungen – tun. Zudem hat er einen Verantwortlichen zu benennen und geeignetes Personal und Prüfungs-Ausrüstung bereitzustellen. Für Hersteller, die ein Qualitätsmanagement-System nach EN ISO 9000:2000 “Qualitätsmanagement-Systeme” betreiben, sind die Anforderungen an die WPK erfüllt. In dem Bereich der WPK hat der Hersteller von Bauteilen zwar die Pflicht, Strukturen, Verantwortlichkeiten und Abläufe im Betrieb schriftlich zu beschreiben, bei der konkreten Umsetzung hat er bei dem hier vorgesehenen Konformitätsnachweissystem aber sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit. Letztlich steht er in der Verantwortung dafür, dass seine Produkte die geforderten und zugesicherten Merkmale auch enthalten.
CE-Kennzeichnung und Verpackung
Zur freien Handelbarkeit muss der Hersteller ausreichende Informationen auf dem Produkt selbst oder in Begleitpapieren angeben, damit die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Das gleiche gilt für die Produktionsmerkmale, Handhabungs- und Wartungshinweisen.
Als äußerer Nachweis der Über-einstimmung mit der Produktnorm sind die Fenster und Haus-türen selbst oder entsprechende Begleitpapiere zwingend mit folgenden Merkmalen durch den Hersteller zu kennzeichnen, bzw. sind entsprechende Angaben zu machen: CE-Zeichen, Herstellungsjahr, Bezug auf die Produktnorm und Angabe der mandatierten Eigenschaften, soweit diese auftragsbezogen gefordert.
Freiwillig können vom Hersteller ergänzend nicht-mandatierte Eigenschaften in dem Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung angegeben werden.
Erstes Fazit
Mit dem Erscheinen der Produktnorm konkretisieren sich die bisher vorläufigen Informationen in klarer Weise. Mit diesen Normen wäre die Chance zur Deregulierung und Zurücknahme des staatlichen Einflusses sehr groß. Leider findet der Abbau des bürokratischen Aufwandes für die Betriebe gerade nicht statt. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand passt nicht in die derzeitige wirtschaftlich schwierige Lage.
Bei einer Anzahl wichtiger Bereiche, z. B. Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit, Windwiderstand geben die entsprechenden Europa-Normen Umschlüsselungstabellen zur Übertragung alter Prüfzeugnisse und Erkenntnisse auf die neuen Normen und Bezeichnungen an. Was die Umsetzung der Anforderungen an die WPK angeht, wird ein zusätzlicher Aufwand nicht vermeidbar sein. Dieser kann aber zum einen sehr überschaubar gehalten werden, zum anderen sollte er aus Gründen der Produkthaftung grundsätzlich in jedem Betrieb durchgeführt werden. Sicherlich wird auch bei diesem Regelwerk die Sache am Ende nicht so heiß gegessen, wie sie zunächst gekocht worden ist.
Die Fach-Öffentlichkeit hat nur bis zum 31. März 2002 Gelegenheit, Einsprüche zu der Produktnorm an den Normenausschuss zu richten. Der gesamte Norm-Entwurf ist beim Beuth-Verlag, Tel 0 30/26 01-22 60, Fax ~/26 01-12 60, zu beziehen. o
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