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ESG – glasklar oder verkratzt?

Verkratzung und Reinigung von Glas
ESG – glasklar oder verkratzt?

Ist Einscheibensicherheitsglas (ESG) ohne Beschädigung zu reinigen? Das sehr spezielle Glasprodukt mit hoher Leistungsfähigkeit ist im Vergleich zum normalen Glas besonders kratzempfindlich und straft den Verwender bei falscher Anwendung oder Nutzung mit irreversiblen Schäden ab.

Gebäudereiniger werden zunehmend für nach der Reinigung vorhandene, ggf. auch erst erkennbare Kratzschäden an Scheiben verantwortlich gemacht. Dabei beobachten Sachverständige seit nahezu 10 Jahren vermehrt, dass sich irreparable Kratzspuren praktisch ausschließlich bei ESG, nicht aber bei normalem Fensterglas und auch nicht bei Teilvorgespanntem Glas (TVG) zeigen. Eine neue Ursachen-Hypothese wird so erklärt: Fertigungsrückstände können sich auf der Zinnbadseite der Scheibe konzentrieren und später mit der Klinge aus der Oberfläche herausgerissen werden, wobei sie weiteren Schaden anrichten. Die beschriebenen Beobachtungen sind nicht ganz von der Hand zu weisen; als Hauptursache sind sie jedoch kaum vorstellbar.

Ein weiterer Grund, das Thema aufzugreifen, liegt in einem neuen, praktisch von der gesamten Glasbranche (Hersteller, Händler und Verarbeiter) getragenen „Merkblatt zur Glasreinigung“, in dem der Einsatz der Klinge zur Glasreinigung von dieser Seite zugestanden wird.
Ausgangsmaterial Float
Seit den 70er Jahren gibt es das „Floatverfahren“, dessen Kernstück und Hauptmerkmal ein Aufschwimmen der flüssigen Glasmasse auf ein Bad aus ebenfalls flüssigen Zinn bei einer Temperatur von ca. 1100 °C erfolgt. Dabei entsteht ein sehr gleichmäßiges und hochwertiges, verzerrungs- und spannungsfreies Glas. Aus dem so hergestellten Basisprodukt, das als Float(-) oder Spiegelglas bezeichnet wird, werden durch weitere Bearbeitungsschritte z. B. Isolierglas, ESG, TVG oder VSG (Verbundsicherheitsglas) hergestellt.
ESG-Herstellung
Die eigentliche ESG-Herstellung geschieht in einem Wärmebehandlungsprozess, bei dem normales Glas als fertig zugeschnittene und bearbeitete Scheibe auf ca. 650 °C erwärmt und dann durch Anblasen mit Luft abgeschreckt wird. Durch unterschiedlich schnelles Abkühlen der Scheibenoberflächen und des Scheibeninnern werden hohe Spannungen kontrolliert und als Druck- und Zugspannung in den Scheibenquerschnitt in die Glasoberfläche eingebracht. Dies geschieht in speziellen Anlagen im sog. Horizontalverfahren. Beim Auflegen der Scheiben auf die Rollen vor dem ESG-Ofen wird entschieden, ob etwa die Zinnbadseite nach oben zeigt und bei dieser Gelegenheit den ESG-Stempel erhält. Für diese Situation gibt es den Verdacht, dass durch Verunreinigungen der Rollen oder durch Handhabungsvorgänge gewisse Schädigungen in Form von Kratzern und dergleichen auf die Scheibenoberfläche kommen. Die Spannungen in der Oberfläche von ESG führen bezüglich der Verkratzung und deren Stärke bzw. Sichtbarkeit zu einer weiteren Hypothese als Ursache. Anfangs leichte und zunächst nicht sofort sichtbare Kratzer vergrößern sich infolge von durch die Oberflächenspannung nach außen „aufgewulstetes“ Material auf ein Mehrfaches der Ausgangsgröße und das innerhalb von mehreren Stunden bis in den Bereich von 1 bis 2 Tagen.
Wie erkenne ich ESG?
Für ESG besteht nach der DIN 1249-10:1990 folgende Kennzeichnungspflicht: Jede Scheibe aus Einscheiben-Sicherheitsglas ist dauerhaft mit mindestens folgendem Kennzeichen zu versehen: „DIN 1249 – ESG“.
Die Kennzeichnung muss unter üblichen Bedingungen sichtbar sein. Diese Pflicht wird von den Herstellern in durchaus sehr unterschiedlicher Weise, aber doch relativ konsequent in Form eines Ätzstempels umgesetzt.
Schließlich gibt es die Besonderheit, dass ESG-Scheiben durch Aufbringen von „Alarmschleifen“ zu sog. „Alarmgläsern“ weiter verarbeitet werden, was die Produkte hoch funktional, damit aber auch teuer und einen entsprechenden Schaden sehr hoch machen kann. Die hier aufgedruckte Leiterschleife, die über Kabel an eine Alarmanlage angeschlossen werden, wird bei einem zerstörenden Angriff auf eine beliebige Stelle der ESG-Scheibe unterbrochen und der Alarm wird ausgelöst. Beispiele für die Kennzeichnung, d. h. hier das Aussehen dieses Merkmals sind in den Bildern dargestellt.
Außer der vorgeschriebenen Kennzeichnung gibt es eine Reihe weiterer untrüglicher oder zumindest mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit belegter Merkmale, die für das Vorliegen von ESG sprechen. So sind freie Glaskanten beispielsweise von Ganzglastüren ein eindeutiger Hinweis auf ESG. Bei diesem Produkt sind auf jeden Fall die Glaskanten gefast bzw. gebrochen. Ausschnitte in Einfachscheiben, z. B. für ein Türband oder um Platz für ein konstruktiv erforderliches Teil zu schaffen, gehen nur bei ESG. Eine ganz neue und elegante Form der Erkennbarkeit von ESG ist durch ein Handgerät der Firma Bohle dem sog. ESG-Detektor gegeben. Damit können Scheiben, auch bei Isolierglas im eingebauten Zustand, eindeutig als ESG identifiziert werden.
Untersuchungen zu Kratzern beim ESG
Zu der Verkratzungsproblematik von ESG gibt es eine ganze Reihe von Veröffentlichungen; als Fazit dieser Arbeiten kann festgehalten werden: Alle bisher bekannten Untersuchungen sind als „Beiträge zum Thema“ zu sehen; sie sind – wegen der jeweils viel zu geringen Anzahl an Proben – keine endgültigen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Als praktische Erkenntnis für die Ursache von Verkratzungen auf ESG gilt indes nicht mehr die Klinge als solche, sondern mit der Klinge, etwa bei deren Zurückziehen, mitgeführte Sandkörner, Granitstaub oder dergleichen. Entsprechende Fremdkörper können sich auch im Einwascher oder auf der Gummilippe zum Abziehen befinden und den charakteristischen Schaden anrichten.
Empfehlungen zur Glasreinigung
Es liegt in der Natur der Sache, dass scharfe oder abrasive Mittel und metallische Gegenstände, etwa Stahlwolle oder die Klinge als „Glashobel“ nicht eingesetzt werden. Bei dem letzten Punkt ist von dieser Seite eine positive Änderung in der Form eingetreten, dass in einem im Februar 2003 herausgegebenen „Verbände-Merkblatt“ der Einsatz der Klinge zur Beseitigung punktueller Verschmutzungen zugestanden wird – bei Normalglas. Für veredelte Gläser, gemeint sind z. B. ESG, bleibt auch der punktuelle Einsatz der Klinge in der allgemeinen Form „verboten“. Das Merkblatt weist zusätzlich darauf hin, dass immer sehr viel Wasser einzusetzen ist und, dass sehr stark verschmutzte Scheiben kaum durch die Baugrundreinigung zu reinigen sind und der Auftraggeber besser eine Zwischenreinigung durchführen lassen sollte. Das Merkblatt kann aus dem Internet (www.glaserhandwerk.de) heruntergeladen werden
Also: ESG ist durchaus zu reinigen. Es müssen jedoch besondere Vorkehrungen getroffen werden und es muss sehr sorgfältig vorgegangen werden. Bei starken und sehr fest haftenden Verschmutzungen ist eine Scheibe eben auch einmal nicht mehr zu reinigen, sondern sie ist so beschädigt, dass sie ausgetauscht werden muss. Dies ist aber ein Problem der Vorgewerke oder des Auftraggebers. In solchen Fällen sind sofort Bedenken geltend zu machen. Bei Kenntnis und Verständnis der Materialeigenschaften und entsprechendem Umgang muss es nicht zu Verkratzungsschäden kommen.
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