Die Höherstufung der deutschen Meisterausbildung im EU-System der Berufsausbildung ist rechtswirksam umgesetzt. Der Handwerksmeister ist nun in der EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen auf die dritte Stufe hochgesetzt worden. Zuvor war der Meister auf Stufe zwei eingeordnet. Stufe zwei des EU-Qualifikationsschemas ist vorgesehen für Prüfungszeugnis, Berufsausbildung, Sekundarstufe. Stufe drei setzt das Diplom eines kurzen Ausbildungsganges voraus (Fachhochschulabschluss, Bachelor) – oder eben den Meistertitel.
Die Richtlinie ist im Dezember 2007 in Kraft getreten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte sich im Verbund mit der Bundesregierung jahrelang für die Höherstufung stark gemacht.
„Damit ist auch der Tischler- und Schreinermeister nunmehr gemäß seiner tatsächlichen Kompetenz eingruppiert“, äußert sich Günter Füllgraf, Präsident des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH), zufrieden. „Den Meister nur auf Stufe zwei zu setzen, wäre unangemessen und hätte zu einer Nivellierung der verschiedenen Qualifikationen auf niedrigem Niveau geführt.“ „Im Zuge der Globalisierung hat das für unsere Betriebe auch ganz praktische Bedeutung“, so Füllgraf weiter. Zum Beispiel bei der Bewerbung um einen Auftrag im Ausland. „Deutsche Meister sind jetzt nicht mehr benachteiligt. Auf Stufe zwei wären sie trotz ihrer langjährigen, hochwertigen Ausbildung mit geringer qualifizierten Mitarbeitern der ausländischen Konkurrenz über einen Kamm geschoren worden.“ Durch die Höherstufung sei klar, dass ein Meister mehr kann. Damit könnten die deutschen Tischler- und Schreinerbetriebe nun in den anderen EU-Staaten punkten.
Die Einstufung ist auch für die Frage von Bedeutung, welche Ausbildung Handwerker aus anderen Mitgliedstaaten mitbringen müssen, um sich in Deutschland niederlassen zu können.
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