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„Ex-GHK und IG Metall werfen Nebelkerzen“

Briefe an die Redaktion
“Ex-GHK und IG Metall werfen Nebelkerzen”

Missverständlich und in wesentlichen Aussagen falsch ist die Meldung “Schreiner jetzt bei der IG Metall”, die in der Ausgabe 2/2000 des BM erschienen ist. Der offensichtlich auf Mitteilungen der IG Metall-Pressestelle beruhende Artikel erweckt den Eindruck, dass es sich beim Verschwinden der Gewerkschaft Holz und Kunststoff (GHK) um eine Fusion mit der IG Metall handelt. Über diese Version werden sich nicht nur alle Metaller sehr wundern, denn faktisch hat sich die GHK zum 31. Dezember 1999 schlicht und ergreifend aufgelöst. Von einer “Fusion”, die den Gedanken an gleichberechtigte Partner nahe legt, kann nicht die Rede sein. Die alte GHK hat ihre Existenz aufgegeben und sich in die IG Metall eingegliedert.

Die genauere Beleuchtung dieses Vorganges ist keineswegs unerheblich. Sie hat nämlich unmittelbare Auswirkungen auf die Tarifsituation in der Holzwirtschaft. Die Mitteilung der IG Metall in besagtem Artikel, dass die geltenden Tarifverträge der GHK erhalten blieben, trifft für das Tischlerhandwerk in Deutschland nicht zu. Eine tarifvertragliche Überleitung der GHK-Tarifverträge auf die IG Metall ist nicht erfolgt. Rechtlich entspricht die Auflösung der GHK einer Kündigung der Tarifverträge. Die alten Tarifregelungen, die in den meisten Bundesländern ohnehin schon seit Jahren gekündigt waren, haben nur noch “nachwirkende” Funktion.
Die Fachverbände des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks (HKH) haben aus der langjährigen tarifpolitischen Blockade der GHK Konsequenzen gezogen. Fast flächendeckend im Bundesgebiet wurden neue umfassende Tarifvereinbarungen mit den Christlichen Gewerkschaften geschlossen, die seit 1. Januar 2000 ausschließlich Gültigkeit haben.
Konkret bedeutet dies für die weit überwiegende Mehrheit der Beschäftigten, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, dass die alten GHK-Tarifverträge völlig irrelevant sind und durchweg das neue Tarifwerk angewendet wird. Dies gilt natürlich erst recht für Mitglieder der Christlichen Gewerkschaften.
Selbst ehemalige GHK-Mitglieder können sich nicht mehr auf die alten GHK-Tarifverträge berufen, sondern ausschließlich auf die arbeitsvertraglichen Einzelregelungen, wie sie am 31.12.1999 bestanden haben. Sie können also auf die Fortgeltung ihrer bisherigen Arbeitsbedingungen pochen, haben jedoch keinerlei Anspruch auf Lohnerhöhungen oder andere vorteilhafte Regelungen der allein gültigen Tarifverträge.
Es stellt sich also die Frage, ob es sich bei den Mitteilungen aus der IG Metall eher um Selbsttäuschung oder Täuschung der Öffentlichkeit handelt. Klar wird jedenfalls: Auch unter dem Dach der IG Metall bleiben sich die Funktionäre der ehemaligen GHK treu.
gez. Fachverband Holz und Kunststoff, Nordrhein-Westfalen
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