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Falsch beraten – und wer zahlt?

Energieberatung
Falsch beraten – und wer zahlt?

Falsch beraten – und wer zahlt?
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Zum 1. Januar 2008 soll die neue Energiesparverordnung (EnEV) in Kraft treten. Damit verbunden sind zwei bundeseinheitliche Energiepässe – ein verbrauchs- sowie ein bedarfsorientierter. Mit ihnen soll der Energieverbrauch von Immobilien in ganz Deutschland vergleichbar gemacht werden. Der verbrauchsorientierte Energiepass hält den Ist-Zustand fest. Er errechnet sich aus dem tatsächlichen Verbrauch innerhalb einer Immobilie. Ob Energie eingespart werden kann, verrät der bedarfsorientierte Energiepass.

Die Deutsche Energieagentur (dena) führte bereits 2004 einen flächenübergreifenden Energiepass im Feldversuch ein. 2005 folgte die Markteinführungskampagne. Seitdem stellen ausgebildete Energieberater, Architekten, Bauingenieure und auch Handwerker den freiwilligen Energiepass der dena aus.
Welche Qualifikationen Aussteller zukünftig erfüllen müssen, ist noch unklar. „Meiner Meinung nach sollte es eine Art Führerschein für das Ausstellen des Energiepasses geben“, meint Karsten Lücke, von der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund in Bremen. Aber selbst dann sei der jeweilige Berater nicht frei von Risiken, die mit dem Ausstellen verbunden sind. Diese entstehen, wenn mit dem Energiepass fehlerhafte Aussagen getroffen werden. „Stellt der Berater zum Beispiel einen negativen Energiepass aus, mindert er den Wert der Immobilie“, sagt Lücke. Ebenso begibt sich der Berater auf dünnes Eis, wenn er Modernisierungsempfehlungen ausspricht. Mit den baulichen Änderungen sind nicht selten hohe Kosten verbunden, die der Immobilienbesitzer im Zweifelsfall sogar mit einem Kredit finanziert. Stellt sich nun der errechnete Erfolg nicht ein, wird er den Berater zur Verantwortung ziehen.
Handwerker sind bei Sachschäden durch ihre Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Aber bei Beratungsfehlern meist nicht. „Stellt beispielsweise ein Tischler einen Energiepass aus und macht dabei einen Fehler, ist er über die klassische Deckung der Betriebshaftpflicht nicht versichert“, sagt Dagmar Freund, Versicherungskauffrau und Geschäftsführerin bei Franzen + Partner, einem Wirtschaftsdienst für Freie Berufe. „Daher ist der Tischler gut beraten, wenn er über eine spezielle Deckungserweiterung für das Ausstellen der Energiepässe verfügt“, meint Dagmar Freund.
Wie der Energiepass und von wem er im Detail umgesetzt werden soll, ist noch unklar. „Im Feldversuch habe ich gute 30 Energiepässe ausgestellt, deren Ergebnisse erheblich voneinander abweichen“, sagt Lücke. Festzuhalten ist, dass es hier noch Klärungsbedarf in der praktischen Umsetzung gibt.
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