Der Grundstein für ein familienfreundlicheres und internationaleres BAföG ist gelegt: Im Februar 2007 hat das Kabinett in Berlin die BAföG-Novelle beschlossen, die zum Herbst dieses Jahres wirksam werden sollen. Wermutstropfen: Die Fördersätze werden nicht erhöht.
Der Regierungsentwurf sieht die Einführung eines Kinderbetreuungszuschlages von 113 Euro im Monat vor. Ein weiterer Kernpunkt der Novelle ist, dass ausländische Auszubildende und Studierende schon dann nach dem BAföG förderungsberechtigt sind, wenn sie mit dauerhafter Bleibeperspektive in Deutschland leben.
Internationaler wird das BAföG auch mit Blick auf die Ausbildung: Innerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz werden Ausbildungen künftig auch dann gefördert, wenn sie komplett im Ausland absolviert werden. Bisher muss dazu die Ausbildung in Deutschland begonnen werden. Zugleich werden auch außereuropäische Praktika verstärkt gefördert.
Für Auszubildende verbessern sich auch die Spielräume, um selbst Geld hinzuzuverdienen: Künftig ist für alle Auszubildende gleichermaßen ein Betrag von 400 Euro brutto monatlich anrechnungsfrei, so dass niemand die Kürzung seines BAföG-Anspruchs befürchten muss, wenn er einen so genannten „Minijob“ ausübt. Ebenso wie bei allen BAföG-Geförderten wird eine Förderung des zweiten Bildungswegs zukünftig vom Elterneinkommen abhängig sein.
Mit den Broschüren„Ausbildungsförderung – BAföG, Bildungskredit und Stipendien“ und „Meister-BAföG“ – Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Überblick über die Fördermöglichkeiten. Eine umfassende persönliche Beratung bieten die Ämter für Ausbildungsförderung an. Die beiden Broschüren stellen wir Ihnen zum Download als PDF unter www.bm-online.de zur Verfügung.
Infos zum BAföG gibt es unter www.bafoeg.bmbf.de und der gebührenfreien Hotline 0800 2236341, Informationen über das „Meister-BAföG“ unter der gebührenfreien Hotline 0800 6223634 und im Internet unter www.bafoeg.bmbf.deo.
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