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Finanziell flexibel bleiben

Mit Leasing oder Miete das Eigenkapital schonen
Finanziell flexibel bleiben

Für einen modernen Transporter muss ein Unternehmer keineswegs tief in die Tasche greifen. Denn ein Leasingvertrag oder die zeitliche Anmietung erspart den kostenintensiven Barkauf. Interessant sind besonders auch die unterschiedlichen und ergänzenden Service-Pakete der Hersteller.

Leasing wird beim Transportererwerb immer beliebter. Schließlich lohnt es sich insbesondere deshalb für Unternehmer, „da sie die Leasingkosten steuerlich als Betriebskosten absetzen können“, argumentiert Alexandra Kurth-Schiffbauer, Pressesprecherin der Ford Financial Deutschland. Ein weiterer Vorteil sind die geringen und budgetierbaren Monatsraten, die die Geschäftsbilanz nicht belasten.

Kilometerabrechnung immer beliebter
Grundsätzlich gibt es zwei Vertragsarten: Gebrauchtwagen- oder Kilometerabrechnung (siehe auch Kasten). „Dabei setzt sich der Vertrag nach gefahrenen Kilometern immer weiter durch“, resümiert Kurth-Schiffbauer. Die Mazda-Bank bestätigt ebenfalls diesen Trend: Bei deren Gründung 1998 wurden rund 65 Prozent der gewerblichen Leasingverträge mit Gebrauchtwagenabrechnung abgeschlossen. 2003 entschieden sich über 70 Prozent der gewerblichen Kunden für die Kilometerabrechnung. Ein Grund für diesen Umschwung ist das unkalkulierbare Risiko bei der Gebrauchtwagenabrechnung.
Auch beim Leasing kommt es auf den richtigen Vertrag an. Vorteilhaft ist es, eine Leasinggesellschaft mit gutem finanziellem Hintergrund zu wählen. Dazu eignen sich vorrangig die herstellerverbundenen Banken. Die transparenteste Leasingform ist die Kilometerabrechnung, denn dabei übernimmt der Leasinggeber das gesamte Restwertrisiko. Doch im Vertrag sollten die Beträge für Mehr- oder Minderkilometer festgelegt sein. Banksprecherin Kurth-Schiffbauer verweist auch auf eine mögliche Anzahlung. Dies sei „eine zusätzliche, die gesamte Grundmietzeit betreffende Mietzahlung“. Wirtschaftlich gesehen komme dies „einer Mietvorauszahlung gleich“ und dadurch minimieren sich auch die monatlichen Raten.
Eigenkapital schonen und steuerlich punkten
Leasingverträge gewinnen auch deshalb zunehmend an Bedeutung, weil Basel II die klassische Kreditaufnahme schwieriger macht. Durch die zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs gegen Entgelt wird das Eigenkapital geschont – und es gibt außerdem steuerliche Vorteile. So ist das Leasing eine akzeptable Kreditalternative. Nicht unwesentlich ist noch ein weiterer Aspekt: Der Leasingnehmer kann bei der Fahrzeugrückgabe gleich ein neues Fahrzeug übernehmen, ohne sich um den Verkauf des Gebrauchtwagens kümmern zu müssen.
Mit Leasinggebern über mögliche Projekte zu sprechen, ist auch für jene Unternehmer sehr sinnvoll, die von ihrer Hausbank keinen (weiteren) Kredit mehr bekommen. „Da können die Leasinggesellschaften oftmals flexibler reagieren“, versichert Friedhelm Westebbe, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL). Das resultiert aus ihrer stärkeren Spezialisierung. So sind sie auch für mögliche Ausfälle besser gewappnet als die üblichen Banken. Außerdem sei auch ihre Verlustquote geringer, berichtet der BDL-Hauptgeschäftsführer. Auch wenn es keinen Königsweg gibt und Leasing auch nicht immer günstiger ist, so ist diese Form doch andererseits nicht teurer als ein möglicher Bankkredit. Auf jeden Fall ist das Leasing eine gute Alternative zum geborgten Geld. Außerdem ist diese Finanzierungsmöglichkeit nicht nur bequemer, sondern vor allem auch transparenter.
Sorglos-Pakete zum attraktiven Festpreis
Die Fahrzeugbeschaffung über eine Leasinggesellschaft ist nur die eine Seite. In den letzten Jahren gingen nahezu fast alle Leasinggesellschaften dazu über, mit dem Fahrzeug auch gleichzeitig ein Rundum-Sorglos-Paket anzubieten. Dieses umfasst faktisch Reparatur-, Wartungs- und Versicherungskosten. Ein solches Vollservice-Leasingangebot rentiert sich besonders für Handwerker mit kleinem Fuhrpark. Der Unternehmer bekommt zum Fahrzeug eine entsprechende Kundenkarte, mit der er im gesamten Vertragshändlernetz die vereinbarten Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen kann.
Vorreiter dieser noch recht jungen Zusatzdienstleistung war der Daimler-Chrysler-Konzern, der bereits vor 12 Jahren mit seinem Mercedes-Benz-Charterway ein solches Gesamtlösungskonzept offerierte. Der Nutzfahrzeugdienstleister vereinte damals von der Beschaffung über die Reparatur und die Wartung bis hin zum Management innovative Lösungen und setzte damit als Mobilitätsdienstleister entsprechende Marktmaßstäbe. Gegenwärtig gehören in Deutschland über 37 000 Transporter zur Charterway-Flotte. „Jährlich werden es mehr“, betont Charterway-Sprecherin Annett Sterzel. Gleichzeitig teilt sie mit, dass den Nutzern individuell „maßgeschneiderte Lösungen“ angeboten werden. Die Grundpalette umfasst die Linien: Service und Service-Leasing. Dabei werden drei Stufen angeboten: Advance, Select und Excellent. Das Angebot reicht von der reinen Antriebsstrangabsicherung, über zusätzliche Grundwartungsarbeiten bis zur Komplettabsicherung. „Das Full-Service-Paket“, so Sterzel, „beinhaltet die gesamte Abdeckung aller Service- und Reparaturarbeiten zu einer festen monatlichen Rate.“ Die Kosten macht sie am Beispiel eines Sprinters 311 CDI für die Produktlinie Service deutlich. In der Stufe Advance beträgt die monatliche Rate bei einer Laufleistung bis 100 000 km bei 36 Vertragsmonaten 8,28 Euro. Bei gleicher Vertragszeit und 20 000 km jährlich sind es monatlich 24 Euro (Select) und 68,90 Euro (Excellent).
Maßgeschneiderte Leasinglösungen bietet auch Volkswagen. Ralf Werthmann von der Volkswagen Leasing GmbH informiert: „Der modulare Aufbau unseres Dienstleistungsportfolios ermöglicht es unseren Kunden die unterschiedlichen Services bzw. Dienstleistungen einzeln auszuwählen oder diese nach individuellem Bedarf zu kombinieren.“ Zu den zusätzlichen Kerndienstleistungen gehören bei VW: Wartung und Verschleißreparaturen, Reifenersatz, Versicherungsleistungen, Online-Reporting (fleetCARS) und/oder Services wie Tankkarten, GEZ, Kfz-Steuer sowie Mietwagen. Die zusätzlichen Kosten dafür „werden individuell vereinbart“, versichert Werthmann, weil das im Einzelfall vom Fahrzeugtyp, den vereinbarten Laufzeiten und -leistungen sowie verschiedener anderer Faktoren abhängig ist.
Citroen bietet über die Citroen Bank seinen Transporterkunden einen Business-Leasing-Plus-Vertrag, der als Full-Service-Lösung unter anderem die regelmäßige Wartung, einschließlich der gesetzlichen Haupt- und Abgasuntersuchungen, den Verschleißteilersatz sowie eine Garantieverlängerung für die Reparatur oder den Ersatz schadhafter Teile ohne Zusatzkosten umfasst. Pressereferentin Susanne Beyreuther informiert, dass der Kunde dieses Paket um folgende optionale Leistungen erweitern kann:
  • Reifenersatz (Sommer-/Winterreifen oder Winterkompletträder)
  • Reifeneinlagerung.
  • Ersatzfahrzeug (wahlweise während der Wartung und/oder nach Unfall, Diebstahl und Brand).
  • Top Cover – für eine bessere Vermögensabsicherung bei Totalverlust des Fahrzeugs.
  • GEZ-Gebühr.
  • Tankkartenvermittlung.
  • Online-Reporting für Fuhrparks ab fünf Fahrzeuge.
„Die Servicepreise sind in die monatliche Leasingrate integriert und hängen von Modell, Motorisierung, Laufzeit, Fahrleistung und den gewählten Optionen ab“, fasst Beyreuther zusammen.
Bei Renault können – ergänzend zum Fahrzeugleasingvertrag – die Renault Plus Garantie (RPG) als Garantieverlängerung oder ein Renault Komfort Service (RKS) als zusätzlicher Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Die Laufzeiten und -leistungen betragen beim RPG 36 oder 48 Monate mit je 100 000 Kilometer. Beim RKS sind es 24 bis 60 Monate mit 20 000 bis 200 000 Kilometer. Es kann aber auch „das Renault BusinessLeasing Highlight, eine Kombination aus Leasing- und Wartungsvertrag, abgeschlossen werden“, informiert Renault-Pressesprecherin Angela Lehmann. „Für den Trafic Kasten L1H1 1.9 dCi (74 kW/100 PS, 2,7 t) beträgt die monatliche Leasingrate inklusive Wartungsvertrag zum Beispiel 271 Euro netto (314 Euro brutto)“, erläutert sie. RKS und RPG werden den Transporterkunden auch für Finanzierungsverträge angeboten.
Bei dem Finanzierungspartner von Mitsubishi, der MKG Bank, wählt der Kunde „sein persönliches Leistungspaket, welches er in seinem Vertrag einschließen lassen kann“, berichtet Banksprecher Carsten Grefe. Dieses Leistungsspektrum umfasst neben der attraktiven Leasingrate:
  • Wartungskosten für die gesamte Laufzeit (36 bis 54 Monate für FUSO-Canter-Modelle, 24 bis 54 Monate für L200 und alle Lkw-Gebrauchtwagen).
  • Ersatzwagen bei sämtlichen Inspektionen.
  • Haftpflicht und/oder Vollkaskoversicherung.
  • Verschleißreparaturen, optional inklusive Reifen).
  • Tankkarte und Reporting.
„Die Konditionen sind frei vom Händler wählbar und abhängig von Modell und ausgewählten Service-Leistungen. Der Mitsubishi-Händler“, so Grefe weiter, „errechnet ein individuelles, auf die Kundenwünsche abgestimmtes Angebot.“ Die MKG Bank bietet das Serviceangebot auch für alle Kreditverträge an – mit effektiven Jahreszinssätzen von Null bis 5,90 Prozent bei nullprozentiger Anzahlung. Auch da kann der Händler dann seine Konditionen mit dem Kunden aushandeln. Nur Ford hat für seine Transit-Modelle kein(e) Servicezusatzangebot(e). „Die Nachfrage war nicht vorhanden“, begründet Kurth-Schiffbauer. Dabei bezieht sie sich auf einen 18-monatigen Test, der 2004/2005 lief. Allerdings meint die Pressesprecherin der Ford-Bank, dass „eigentlich ein Potenzial dafür vorhanden sein“ müsste. Ihre Bank schlägt den Transit-Leasingnehmern (lediglich) eine Auto-Versicherung mit Inhaltsversicherung vor. Etwa jeder vierte Kunde nutzt diese Ford-Zusatzversicherung. Sie umfasst Güter, Arbeitsgeräte und Materialien, die transportiert werden und tritt bei Brand, Diebstahl, Einbruch, Elementarereignissen, Explosionen, Unfall und Vandalismus in Kraft. Außerdem werden Schäden reguliert, die durch Notbremsungen oder bei Unfällen während des Be- und Entladens entstehen. „Die Versicherung“, so Kurth-Schiffbauer, „ist auch unabhängig von einem Finanzierungs- oder Leasingvertrag erhältlich.“ Leasing scheint – mit den unterschiedlichsten Zusatzmöglichkeiten – gegenwärtig die gebräuchlichste Fahrzeugbeschaffungspraxis zu sein.
Neue Wege: Noch mehr Unabhängigkeit durch Miete
Doch Daimler-Chrysler beschreitet mit seinem Charterway-Angebot bereits wieder neue Wege: Miete. Ein Geschäft, das sich „sehr dynamisch entwickeln“ werde, prognostiziert Armin Mönnich, Leiter der Charterway-Miete. Denn der Transporter kann kundengerecht angemietet werden – tage-, wochenweise oder über einen mehrjährigen Zeitraum.
Bei 53 Charterway-Mietstützpunkten (einer davon in Luxemburg) stehen die kleinen Nutzfahrzeuge (Viano, Vito, Sprinter und Vario) bereit. Die individuelle Anmietung beinhaltet auch den Vollservice wie beim „normalen“ Charterway-Programm. So muss selbst der Langzeitmietkunde nicht auf einen Rundumservice verzichten. Doch das Mieten der Stern-Transporter hat noch weitere Vorteile. Das Fahrzeug kann nämlich jederzeit wieder zurückgegeben werden, ohne dass weitere Kosten entstehen. Anders ist es beim Leasing. Da kommt der Unternehmer nicht (so einfach) aus dem bestehenden Vertrag heraus, so dass die monatlichen Kosten weiter laufen, auch wenn das Fahrzeug ungenutzt auf dem Hof steht. Trotz dieses flexiblen Rücknahmesystems bleibt für Charterway „das Risiko überschaubar“, versichert Mönnich. Außerdem werden in den Charterway-Mietstützpunkten auch Kunden bedient, die bei der Bank keinen Kredit mehr bekommen. „Trotzdem schauen wir uns die Kunden genau an“, verdeutlicht der Mietchef. So erfolgt natürlich auch jeweils eine entsprechende Bonitätsprüfung, die aber längst nicht so streng ist, wie die der Kreditinstitute nach dem gefürchteten Basel-II-Strickmuster. Perspektivisch wird es eindeutig einen klaren Trend zur Miete geben. Mönnich rechnet in den nächsten drei bis fünf Jahren mit einem 15- bis 20-prozentigen Mietanteil. Dieses Wachstum sei „jetzt schon extrem stark spürbar“. Bisher war das klassische Leasinggeschäft stärker gefragt. Doch dies ist einfach nicht (mehr) flexibel genug, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Auch die Bankfinanzierungen sind schon länger verstärkt auf dem Abwärtstrend. So werden die Kurz- oder die Langzeitmiete mit dem zeitlich unbefristeten Rückgaberecht die Branchensituation im Transportersegment zunehmend bestimmen. Denn diese Finanzierungsform bleibt für den Unternehmer im Prinzip täglich transparent und überschaubar. ■

Vertragsarten beim gewerblichen Leasing

Gebrauchtwagenabrechnung
Bei diesen Verträgen wird auf der voraussichtlichen Laufleistung ein geschätzter Gebrauchtwert am Vertragsende ermittelt. Im Gegensatz zur Kilometerabrechnung erfolgt grundsätzlich am Laufzeitende eine Zeitwertschätzung. Liegt dieser Schätzwert über dem ursprünglich kalkulierten Wert erhält der Kunde 75 Prozent des Mehrerlöses. Ist der Schätzwert niedriger muss der Kunde die Differenz zahlen. Doch außer den Minderwerten werden auch die aktuellen Marktgegebenheiten berücksichtigt. So trägt der Kunde das alleinige Marktrisiko, das (bei Vertragsabschluss) schwer überschaubar und deshalb nicht klar ab- und einschätzbar ist.
Kilometerabrechnung
Bei den Verträgen wird die geschätzte Gesamtfahrleistung für die Vertragslaufzeit festgelegt. Es gibt dabei so genannte Mehr- und Minderkilometerpauschalen – mit einer üblichen Toleranzgrenze von 2500 km. Einige Banken gewähren eine 5000-km-Toleranz. Ist der Kilometerstand am Ende höher als ursprünglich festgelegt, muss der Kunde für jeden gefahrenen Mehrkilometer (oberhalb der Toleranzgrenze) den vereinbarten Betrag bezahlen. Wurde das Fahrzeug weniger gefahren, werden ihm die Minderkilometer (unterhalb der Toleranzgrenze) erstattet.

Urteil

Gebrauchsspuren – wer haftet?
Gelegentlich kommt es bei der Leasingfahrzeugrückgabe zu unliebsamen Überraschungen, weil wertmindernde Gebrauchsspuren beanstandet werden. Denn die Leasinggesellschaft möchte ein möglichst gut erhaltenes Fahrzeug zurückbekommen. Vor allem deshalb ist vereinbart, dass das Fahrzeug sich in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Zustand befinden muss.
Der Kunde ist verpflichtet, während der Gebrauchzeit auftretende Mängel und Schäden (auf eigene Kosten) zu beseitigen. Sind sie bei der Rückgabe noch vorhanden, werden sie ihm in Rechnung gestellt. Doch die Abgrenzungen zwischen Verschleiß und Schäden sind fließend. Während kleinere Lackschäden (Kratzer, Trübungen), flache Beulen an Türen und Stoßfängern, Reifenabnutzung (oberhalb des Mindestprofils) und Korrosion des Auspuffs noch dem alltäglichen Verschleiß zuzurechnen werden, zählen dagegen Blech- und Lackschäden, die Reparaturen erfordern, sowie Schäden, die die Gebrauchs- oder die Betriebssicherheit beeinträchtigen, nicht mehr dazu. Das Landgericht München I hält deshalb eine solche Vertragsklausel für unwirksam (Az.: 31 S 3200/96).
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