Beruflich Qualifizierten den Weg ins Studium ebnen und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung erhöhen, so lautet die Zielsetzung des Aufstiegsstipendiums des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Besonders begabte Absolventen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung erhalten erstmals zum Wintersemester 2008/2009 finanzielle Unterstützung, um an einer Deutschen Hochschule zu studieren. Das Programm ist Teil der am 9. Januar 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung.
Die Aufstiegsstipendien ergänzen die bestehende Begabtenförderung in der beruflichen Bildung und im Hochschulbereich. Außergewöhnliche Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft in Schule, Studium und Beruf werden damit gleichermaßen anerkannt und gefördert. Voraussetzung für ein Aufstiegsstipendium sind eine besonders erfolgreich absolvierte Berufsausbildung und die Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb.
Das Stipendium richtet sich insbesondere an diejenigen, die nach der Ausbildung eine Zugangsberechtigung zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erlangt haben. Altersgrenze ist keine vorgesehen.
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder (bis zum zehnten Lebensjahr) gewährt. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1 700 Euro für Maßnahmenkosten erhalten.
Informationen über Bewerbung, Auswahlverfahren und genaue Dotierung sind unter http://www.bmbf.de/de/12042.php abrufbar.
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