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Ganzheitliche Brandschutzkonzepte

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Ganzheitliche Brandschutzkonzepte

Ganzheitliche Brandschutzkonzepte
Dipl.-Ing-(FH) Andreas Matschi ist als Bereichsleiter Sicherheitstechnik und Türentechnik im i.f.t. Rosenheim tätig
Immer wieder wird der Ruf nach strengeren Brandschutzregelungen laut, vor allem nach der Brand-katastrophe am Düsseldorfer Flughafen. In vielen Gesprächen wurde jedoch festgestellt, dass das in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien festgelegte und dokumentierte Brandsicherheitsniveau bei sachgerechter und konsequenter Anwendung durchaus ausreichend ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die notwendigen Brandschutzmaßnahmen als grundlegendes Element des Gesamtkonzeptes einer baulichen Anlage betrachtet werden.

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Matschi ist als Bereichs-leiter Sicherheitstechnik und Türentechnik im i.f.t. Rosenheim tätig

Diese Gesamtbetrachtung einer baulichen Anlage mit allen ihren Einzelaspekten des Brandschutzes wird für Planer aber dadurch erschwert, dass Baurecht Länderrecht ist, und somit von 16 Bundesländern Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Sonderbauverordnungen, Richtlinien und Erlasse berücksichtigt werden müssen.
In den letzten Jahren wurden in allen Ländern erhebliche Änderungen in den neuen Bauordnungen erlassen. Diese Änderungen wurden notwendig, um zum einen die Deregulierungsmaßnahmen zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens und zum anderen die auf EU-Ebene erlassene Bauproduktenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auch diese Maßnahmen bedingen, bauliche Anlagen unter dem Aspekt einer ganzheitlichen Betrachtung zu sehen, was zu ganzheitlichen Brandschutzkonzepten führt. Zusätzlich wird seit 1994 in den Landesbauordnungen eine eigenständige Person im Rahmen der Planung und Genehmigung im Bereich des Sachverständigenwe-sens dem baulichen Brandschutz zugewiesen.
Aus diesen Maßnahmen ergeben sich sowohl für die Türenindustrie als auch für das Handwerk erhebliche Chancen als Dienstleister und Unterstützer im Bereich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Hierbei dient die Branche als Wissenspool im Bereich der Bauteile Türen, Fenster, Fassaden und Verglasungen mit all ihren Aufgaben bis hin zum Facility-Management des kompletten Gebäudes.
Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
In der Musterbauordnung (MBO) wird in Paragraph 17, Absatz 1 ein vermeintlich absolutes – näher betrachtet jedoch ein recht allgemeines Schutzziel festgelegt.
“Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.” Aus der Anforderung, der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen, wird ersichtlich, dass sich ein ganzheitliches Brandschutzkonzept aus den sich gegenseitig beeinflussenden Komponenten des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zusammensetzt.
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in:
• baulichen Brandschutz
• Objektbeschreibung (Gebäudegröße, Lage, Anordnung von Flucht- und Rettungswegen)
• Brennbarkeit der zur Verwendung vorgesehenen Baustoffe
• Feuerwiderstandsdauer von einzusetzenden Bauteilen und Bau-teilelementen
• anlagentechnischen Brandschutz
• technische Anlagen für die Bereiche Entrauchen, Löschen, Abschotten, Melde- und Erkennungssysteme usw.
• betrieblich-organisatorischen Brandschutz
• Nutzung und Betrieb der baulichen Anlage
• betriebliche Vorsorge (Notfallplan, Alarmplan, Wartungsanleitungen usw.).
Der abwehrende Brandschutz gliedert sich in:
• Brandbekämpfung und Rettung durch Feuerwehr und Hilfskräfte
• Zugänglichkeit.
Ganzheitliche und wirtschaftliche Betrachtung
Eine ganzheitliche und eine wirtschaftliche Betrachtung baulicher Anlagen schließen sich keinesfalls aus, sondern führen zur Umsetzung von Synergieeffekten und somit zur Reduzierung der Bau- und Betriebskosten.
In einzelnen Fällen kann z. B. durch eine anlagentechnische Brandschutzausrüstung der Aufwand für Baustoffe und Bauteile so reduziert werden, dass ohne Absinken des Sicherheitsniveaus eine wirtschaftlichere Lösung angestrebt werden kann. Ähnliche Synergien können bei richtiger Anordnung von Nutzungseinheiten mit jeweils zugeordneten Flucht- und Rettungswegen beispielsweise dadurch genutzt werden, dass lediglich eine geringere Stückzahl von Feuer- bzw. Rauchschutzabschlüssen benötigt wird, und die verbleibenden Öffnungen durch “normale” Innentüren abgedeckt werden.
Durch bauliche und betriebliche Vorsorge und ein Abstimmen der technischen Ausrüstung auf das erforderliche Sicherheitsniveau ist eine wirtschaftliche Erstellung und ein wirtschaftliches Betreiben baulicher Anlagen möglich.
Nach den Angaben des Brandschutzleitfadens des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sind über 80 % der Bau- und Betriebskosten durch eine ganzheitliche und wirtschaftliche Betrachtung schon in der Vorplanungsphase vermeidbar [1].
Grundsätze der Planung
Die ganzheitliche Betrachtung muss schon in der ersten Phase der Vorplanung das Zusammenspiel aller einzelnen Komponenten berücksichtigen. Dadurch muss das erforderliche Sicherheitsniveau so sichergestellt sein, dass die Nutzung und der Betrieb der baulichen Anlage wirtschaftlich dauerhaft aufrechterhalten werden kann.
Nutzung
Die Nutzungsanalyse gibt in der Vorplanungsphase einen Aufschluss über die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung. Aus den Erfahrungen ist die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung in einem Verwaltungsbau oder einer Wohnung als normal, in einem Museum 20 % geringer und in einer Versammlungsstätte ca. 40 % höher zu bewerten.
In einem ganzheitlichen Brandschutzkonzept sind die “Daten” einer baulichen Anlage (Lage, Größen, Abstände, Nutzung, Zugänglichkeit usw.) bis hin zu Arbeitsabläufen/Materialflüssen und Betriebs- bzw. Nutzungsbedingungen (Fertigungsbetriebe) zu erfassen.
Die baulichen Anlagen sind in die jeweiligen Geltungsbereiche der Richtlinien bzw. eventueller Sonderbauverordnungen der jeweiligen Landesbauordnungen einzugruppieren. Oft treten Nutzungen von Gebäuden nicht allein aufgrund einer Verordnung, sondern mehrerer Kombinationen auf (z. B. Verwaltungsgebäude in Form eines Hochhauses, Gebäude mit Tiefgaragen oder Ausstellungsbereiche mit Gaststätten und Versammlungsräumen).
Somit wird erkennbar, dass eine Risikobetrachtung hier wesentlich ausführlicher und vor allem zwischen den einzelnen Nutzungsabschnitten und Nahtstellen differenzierter geführt werden muss.
Eine Analyse im Bereich der Arbeits-, Nutzungs- und Betriebsabläufe gibt Auskünfte über eventuelle Besucherströme oder Menschenansammlungen bzw. über die jeweiligen Betriebsbedingungen (Einschicht-, Mehrschichtbetrieb) und die damit verbundenen Maßnahmen für die Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung und die Lage der Rettungswege.
Schutzziele
Prinzipiell gilt für die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes, dass es die Aufgabe des Bauherren/ Nutzers zusammen mit dem Brandschutzplaner ist, ein Restrisiko festzuschreiben, zu bewerten und zu verantworten. Eine hundertprozentige Sicherheit vor Bränden ist nicht möglich, wäre wirtschaftlich nicht umsetzbar und würde vermutlich die freie Entfaltung des Nutzers erheblich einschränken. In den gesetzlichen Regelungen des vorbeugenden Brandschutzes sind ausdrücklich Variationsmöglichkeiten zur Be-rücksichtigung unterschiedlicher Belange vorgesehen und darin klare Grenzen gesetzt.
In den Musterbauordnungen wie in den Landesbauordnungen wird dem Schutz des Menschenleben primäre Bedeutung zugewiesen. So werden im § 17 der MBO die Hauptschutzziele zum Schutze des Lebens wie folgt festgelegt:
• Das Verlassen der Gebäudenutzer muss ohne Gefährdung möglich sein (Selbstrettung).
• Die wirksame Rettung und die Vermeidung der Ausbreitung eines Brandes muss durch die Feuerwehr mittels vorbeugender Brandschutzmaßnahmen gewähr-leistet sein.
Weitere Schutzziele aus der MBO ergeben sich für den Bereich des Umweltschutzes, des Nachbarschaftsschutzes und der natürlichen Lebensgrundlage. Eine hohe Gefährdung geht z. B. von toxischen Rauch- und Gasentwicklungen aus, welche z. B. bei Groß-bränden erhebliche Umweltschäden auslösen können. Somit sind auch schädliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft durch Rauch- und Gasentwicklung bzw. Feuerüberschlag zu berücksichtigen.
Der Schutz von Sachwerten ist nur in wenigen Landesbauordnungen erwähnt. Es liegt aber selbstverständlich im Interesse der Sachversicherer, auch den Schutz von Sachen zu gewährleisten. Somit ergibt sich für den Bauherren bzw. den Nutzer die Möglichkeit, günstigere Versicherungsbeiträge auszuhandeln.
Es kann aber auch aus anderen Gründen wirtschaftlich sein, weitere Schutzziele festzulegen, wenn somit z. B. die Bausubstanz von denkmalgeschützten Gebäuden, Kulturgütern oder der laufende Betrieb aufrechterhalten werden kann.
Gefahrenermittlung
Die festgelegten Nutzungen und die abgeleiteten allgemeinen bzw. besonderen Schutzziele führen zu einer Gefahrenermittlung im Hinblick auf einen potentiellen Brand. Die Brandgefahrenermittlung gliedert sich dabei in die Bereiche Brandentstehung, Brandbelas-tung und Ausbreitungsmöglichkeit eines potentiellen Brandes.
Bei der Betrachtung von möglichen Brandentstehungen wird beim Brandschutzkonzept z. B. auf mögliche direkte und indirekte Zündquellen geachtet. Bei der Gefahrenermittlung spielt hier eine Rolle, in welchem Umfang und in welcher Art, gegebenenfalls in welchen Kombinationen, die drei Grundbedingungen, brennbare Stoffe, Zufuhr von Sauerstoff und Zündquellen, vorkommen.
Die entstehenden Brandlasten können entweder pauschal festgelegt werden oder bei komplexen Gebäuden z. B. nach DIN 18230 berechnet werden.
Pauschale Festlegungen trifft u. a. das Bundesministerium im Brandschutzleitfaden für einzelne Nutzungsbereiche in kWh/m² bzw. MJ/m² [1] beispielsweise für Büros, Wohnungen und Schulen mit 300 bis 600 MJ/m². Auch in der Literatur finden sich Aussagen über Brandlasten, z. B. für Produktionsgebäude oder Lagergebäude, die in die Brandschutzklassen (BK) IV bzw. V [2] eingeteilt werden.
Maßnahmenfestlegung
Die Festlegungen der Brandschutzmaßnahmen können aus den bisher ermittelten Planungskriterien getroffen werden. Aus diesen Kriterien ergeben sich Vorgaben des vorbeugenden baulichen Brandschutzes unter Beachtung technischer Möglichkeiten von Bauteilen und Bauprodukten. Der abwehrende Brandschutz wird unter Beachtung organisatorischer und logistischer Belange wie z. B. Brandschutzplan, Wartungspläne, ermöglicht.
Die eigentliche Festlegung der Brandschutzmaßnahmen wird begleitet durch die Bewertung und Auswahl von Bauprodukten/ Bauarten, Flucht- und Rettungswegen und dem anlagentechnischen Brandschutz. Hierbei wird dem Brandschutzplaner die Möglichkeit gegeben, von Vorschriften abzuweichen, wenn Ersatzmaßnahmen die aufgestellten Schutzziele nicht verletzen und das von der Bauaufsicht vorgesehene Sicherheitsniveau uneingeschränkt erhalten bleibt.
Falls für eine Geschossdecke z. B. eine “F90”-Anforderung gestellt wird, bedeutet dies für den Schutz der Personen eine Rettungszeit von 90 Minuten. Falls durch Ersatzmaßnahmen (zusätzliche Rettungswege, Trennung von Nutzungsabschnitten usw.) eine Rettung innerhalb kürzerer Zeit sichergestellt wird, kann die Feuer-widerstandsdauer reduziert werden.
Daher ist bei der Ausarbeitung eines individuellen Brandschutzkonzeptes immer das Gesamtsystem mit den Mechanismen der Brandentstehung, Brandausbreitung, Brandverhütung, Früherkennung und Frühlokalisation, Frühwarnung und Brandlösch-ung zu berücksichtigen [2].
Durchführung und Dokumentation
Für die Durchführung der Baumaßnahmen gelten dieselben Schutzziele wie für den bestimmungsgemäßen Endzustand des Gebäudes. So sind z. B. auch während der Baumaßnahmen u. a. Flucht- und Rettungswege freizuhalten, Brandlasten gering zu halten, die Zugänglichkeit für Rettungskräfte zu gewährleisten und Löschmittel bereitzustellen.
Bei der Baudurchführung ist darauf zu achten, dass die geforderten Bauteile, verwendeten Konstruktionen und der Einbau den Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept entspricht. Abweichungen sind zu dokumentieren und können nur in Absprache abgenommen werden.
Die Abnahme und Inbetriebnahme der einzelnen Maßnahmen ist zu prüfen und zu dokumentieren; es muss der entsprechende Stand der Technik eingehalten werden.
Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept hat zusätzlich die Aufgabe, den betrieblichen Brandschutz während der Nutzung festzulegen. Die Sicherstellung des betrieblichen Brandschutzes ist in der Regel Aufgabe aller Nutzer. Somit ist eine Dokumentation des ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes mit ausführlicher brandschutztechnischer Beschreibung inkl. Plänen (Rettungsweg/Beschilderungspläne) auszuführen [1].
Zur Aufrechterhaltung eines brandschutztechnisch gefahrlosen, nutzungsspezifischen Betriebes eines Gebäudes, sind Unterlagen wie z. B. eine Kurzbeschreibung des Brandschutzkonzeptes, ein Brandschutzplan (Rettungsplan), Wartungs- und Betriebsanleitungen, Nutzungsbedingungen, Hinweise und ein Verbot der unkontrollierten Veränderung des Brandschutzkonzeptes unablässig.
Sachverständiger nach LBO
Die Aufgabe des Sachverständigen ist es, zu prüfen und zu bescheinigen, dass die vom Entwurfsverfasser vorgelegten Nachweise für den Brandschutz den Brandschutzbestimmungen des Landes entsprechen und richtig sind. Die vorgelegten Nachweise müssen mit den Bauvorlagen übereinstimmen und ein schlüssiges Konzept darstellen. Bei Abweichungen von den Bestimmungen der Landesbauordnungen muss die Qualifikation des Sachverständigen ausreichen, um ohne Reduzierung des Sicherheitsniveaus Ersatzmaßnahmen festzulegen. Der Sachverständige hat darüber hinaus die Aufgabe, die Übereinstimmung der Bauausführung mit den Bauunterlagen zu überprüfen und nach Fertigstellung hierüber eine Bescheinigung abzugeben. Dadurch soll der Brandschutz bereits in der Entwurfsentwicklung berücksichtigt werden und zu schlüssigen Brandschutzkonzepten führen.
Brandschutzkonzepte im Renovierungsbereich
Durch Nutzungsänderungen oder bauliche Veränderungen z. B. im Sanierungs- oder Renovierungsfall ist es möglich, dass geltende Brandschutzkonzepte außer Kraft gesetzt werden. Alle Bauvorschriften des Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes, zu denen auch die Vorschriften des vorbeugenden baulichen Brandschutzes gehören, beziehen sich lediglich auf Neubauten.
Altbauten genießen baurechtlichen Bestandschutz. Dieser Bestandschutz hat seine Grenzen dann erreicht, wenn durch das Gebäude bzw. dessen Nutzung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. Gefahr für Leben und Gesundheit besteht.
Der Bestandschutz bleibt solange erhalten, wie ein “Mindestmaß an baulicher Kontinuität und Nutzungskontinuität” vorausgesetzt werden kann [3]. Dies bedeutet, dass ein Gebäude in seinen wesentlichen konstruktiven Teilen bestehen bleiben muss und keiner veränderten oder wesentlich umfangreicheren Nutzung zugeführt wird. Geht der baurechtliche Bestandschutz also durch eine Umnutzung oder erhebliche bauliche Veränderung verloren, so gilt immer für die Gesamtheit des Gebäudes, dass der Altbau nun bauordnungsrechtlich wie ein Neubau zu behandeln ist. Er unterliegt nun also den gültigen Brandschutzvorschriften.
Zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und Denkmalerhaltung hat der Gesetzgeber jedoch vorgesehen, Abweichungen von den Vorschriften zuzulassen, wenn Ersatzmaßnahmen vorgesehen werden. Diese Regelungen werden in den LBOs unter den Begriffen “Abweichungen” bzw. “Ausnahmen” aufgeführt und werden auch als “Moder-nisierungsparagraph” bezeichnet [3].
Besonders im Bereich der Modernisierung ist zu erkennen, dass ganzheitliche Brandschutzkonzepte erforderlich werden. Bei der Nutzungsänderung wird in der Vorplanungsphase eines Brandschutzkonzeptes festgelegt, wie weitreichend die Abweichungen vom Neubauzustand bezüglich des Brandschutzes sind, und wie weit dadurch die allgemeinen und besonderen Schutzziele gefährdet werden können. Für diese Vorplanungsphase werden Unterlagen benötigt wie eine exakte Bestandsaufnahme, eine bautechnische Analyse und die Festlegung der späteren Nutzung.
Mit diesen Unterlagen kann somit eine Analyse erstellt werden, welche einen Neubau betreffenden brandschutztechnischen Vorschriften für das vorgesehene Nutzungskonzept weshalb nicht umgesetzt werden und wie wirtschaftliche Ersatzmaßnahmen getroffen werden können.
Ausblick
Bauherr, Eigentümer und Architekt stehen durch die Deregulierungsmaßnahmen in höherer Verantwortung. Sie dürfen nicht ohne Rücksicht auf die bauaufsichtlichen Anforderungen des Brandschutzes planen.
Die nachträgliche Feststellung brandschutztechnischer Anforderungen führt häufig zu aufwendigen Planänderungen und erhöhten Kosten. Bei frühzeitiger kreativer Berücksichtigung der Gesetzesvorgaben können somit Baukosten minimiert werden.
Hier bietet sich der Türenhersteller als kompetenter Partner für den Brandschutzplaner im Bereich der einzusetzenden Bauprodukte an, um Maßnahmenfestlegungen der Planer zu begleiten und zu unterstützen.
Das Bauprodukt Tür stellt im vorbeugenden baulichen Brandschutz ein brandschutztechnisch sicherheitsrelevantes Bauteil dar, welches durch sein Multifunktionalität mehrere abgeleitete Schutzziele (wie Rauch, Feuer, Schall, Sicherheit usw.) erfüllen kann.
Für die Türenindustrie und das Handwerk stellen sich hiermit neue Aufgaben, aber auch zusätzliche Chancen, bereits im Planungsstadium kreative Beratung anzubieten und bei der Umsetzung von Brandschutzkonzepten unterstützend mitzuwirken. o
Literatur
[1] Brandschutzleitfaden für Gebäude besonderer Art oder Nutzung; Baulicher Brandschutz für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Gebäuden besonderer Art oder Nutzung. Bundesministerium für Raum-ordnung, Bauwesen und Städtebau, Bonn
[2] Löbbert, A.; Pohl; Thomas: Brandschutzplanung für Architekten und Ingenieure, mit beispielhaften Konzepten für alle Bundesländer. R. Müller, Köln, 1997
[3] “Brandschutz bei Baudenkmälern”. Information der Arbeitsgruppe Bautechnik der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland 1997
[4] Seehausen, K.-R.: Abgestimmt; Der Brandschutz bei Modernisierung und Baudenkmälern. Teil 1: bs (1996) Heft 7-8; Teil 2: bs (1996) Heft 10
[5] Klingsohr, K.: Vorbeugender baulicher Brandschutz. Kohlhammer 1994, Stuttgart
[6] Bayerl, E.: Ganzheitliche Brandschutzkonzepte für Gebäude besonderer Art und Nutzung.
Seminarveranstaltung Baulicher Brandschutz, September 1997, Ising
[7] Bauordnungen der einzelnen Länder
[8] Mayr, J.; Battran, L. u. a.: Brandschutzatlas. Baulicher Brandschutz.
Wolfratshausen: Verlag für Brandschutzpublikationen 1997
[9] Becker, W.: Der Sachverständige nach LBO.
Seminarveranstaltung Baulicher Brandschutz im Wandel, September 1998, Garmisch-Partenkirchen
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