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Gegen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit

Handwerk
Gegen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit

Massive Kritik am neuen Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge hat der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) geübt. Es sieht u. a. vor, dass Arbeitnehmern, die länger als sechs Monate angestellt sind, ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit garantiert werden muss, wenn keine entgegenstehenden betrieblichen Belange bewiesen werden können. Diese Regelung gilt für Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern.

Die wesentlichen Kritikpunkte des BWHT: Das Gesetz gehe zu sehr von den Verhältnissen in Großbetrieben aus, die Belange der kleinen und mittleren Handwerksunternehmen fielen schlichtweg unter den Tisch. Der BWHT fordert daher eine Klausel, nach der ein Betrieb einem Rechtsanspruch nicht folgen muss, wenn er bereits eine bestimmte Teilzeitquote nachweisen kann. Außerdem solle – wenn überhaupt – ein Rechtsanspruch allenfalls frühestens nach zweijährigem Bestand des Arbeitsverhältnisses entstehen können. o
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