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Gemeinsam zum EG-Öko-Audit

Erstmals Gruppenkonzept in NRW realisiert *
Gemeinsam zum EG-Öko-Audit

Inzwischen haben sich in Deutschland mehr als 800 Betriebe nach der EG-Verordnung begutachten lassen. Darunter befinden sich bislang allerdings nur wenige Handwerksbetriebe, bei denen das Vorhaben außerdem meist als aufwendiges Einzelprojekt umgesetzt wurde. Zum ersten Mal wurde nun in Nordrhein-Westfalen ein Gruppenkonzept realisiert, das einen zügigen und verhältnismäßig preiswerten Einstieg in das Öko-Audit ermöglicht.

Im Frühjahr 1996 hatte sich in Nordrhein-Westfalen der Verein „Umweltgemeinschaft im Tischlerhandwerk – NRW“ gegründet. Auf der Basis einer Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Freiburg hatten sich damals 10 Betriebe zur Gründung zusammengefunden, um den Umweltschutz in ihren Betrieben zu verbessern und dies durch ein gemeinsames Umweltzeichen in ihrem Marketing zu nutzen. Die Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück hat das Projekt unterstützt.

Nach einem Jahr der ersten Erfahrungen in der Umsetzung der Mitgliedskriterien in die betriebliche Praxis entstand bei den Mitgliedern der Wunsch, durch die Einführung eines Umweltmanagement-Systems entsprechend der Öko-Audit-Verordnung, den Umweltschutz auch organisatorisch stärker zu verankern.
Das Technologie-Zentrum Holzwirtschaft (TZH), Lemgo, betreut die Umweltgemeinschaft in Nordrhein-Westfalen. Es übernahm die Koordination dieses Gruppenprojektes und hat die Einführung des Öko-Audits in den Betrieben bis hin zur Umwelterklärung begleitet.
Die Betriebe
Zu Beginn dieses Jahres entschlossen sich sieben Unternehmen, ein Öko-Audit in ihren Betrieben umzusetzen. Hinzu kam ein interessierter Zulieferbetrieb, dessen Hauptkunde ihm zu einem Öko-Audit geraten hatte. Jeweils die Hälfte der Projektbetriebe hatte eine Betriebsgröße von unter 10 bzw. zwischen 10 und 20 Mitarbeitern. Sie entsprachen damit recht genau den typischen Betriebsgrößen, wie sie in Nordrhein-Westfalen vorzufinden sind.
Die Zuordnung zu einzelnen Produktbereichen kann wie folgt vorgenommen werden:
• Innenausbau privat: 35 %
• Innenausb. gewerbl.: 18 %
• Fensterbau: 12 %
• Zulieferer: 6 %
• Montage: 29 %.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß verschiedene Betriebe mehrere Produktfelder abdekken. Die Montagetätigkeit bekommt für viele Handwerksbetriebe eine zunehmende Bedeutung. Die aktuelle Fassung der EG-Verordnung sieht allerdings keine Berücksichtigung von Montagetätigkeiten vor. Die angemessene Erfassung der Umweltauswirkungen von häufig wechselnden Baustellentätigkeiten stellt die Betriebe vor erhebliche Probleme. Die Montagetätigkeiten wurden in dem durchgeführten Gruppenprojekt aber in grundlegenden Zügen mit eingearbeitet.
Umweltprüfung
Im Ablauf eines Öko-Audits stellt die Umweltprüfung den ersten Schritt dar. Sie gibt dem Betrieb die Möglichkeit, sich im Hinblick auf verschiedene Gesichtspunkte zu bewerten:
• Erfassung seiner Umweltauswirkungen
• Umsetzung eines fortschrittlichen Standes der Technik
• Einhaltung der relevanten Umweltvorschriften.
Ziel der Umweltprüfung ist es, dem Betrieb eine Standortbestimmung zu ermöglichen und mögliche Verbesserungspotentiale aufzuzeigen. Im Rahmen der Mitgliedschaft für die Umweltgemeinschaft werden alle Betriebe einer Umweltprüfung unterzogen. Für die Mitgliedsbetriebe konnte deshalb bei der Durchführung des Öko-Audits auf diesen Schritt zurückgegriffen werden. Die Schwerpunkte der Problembereiche lagen im organisatorischen Bereich, vor allem die vielfältigen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes angemessen umzusetzen.
Umweltpolitik und -programm
Der Begriff „Politik“ ist in einem Handwerksbetrieb zumindest mißverständlich. Wir haben ihn deshalb durch „Unternehmensleitlinien“ ersetzt. Bei der Erarbeitung von Unternehmensleitlinien konnte für die Projektbetriebe in erheblichem Umfang auf den gemeinsamen Rahmen der Umweltgemeinschaft zurückgegriffen werden. Dort wurde in der Satzung bereits ein gemeinsames Selbstverständnis formuliert, welches herangezogen werden konnte. Dabei wurden nicht nur typische Umweltaspekte berücksichtigt. Die Formulierung der Unternehmensleit-linien im Zusammenspiel mit den Mitarbeitern und Kollegen bietet die Möglichkeit, auch die wichtigen Aspekte des Arbeitsschutzes, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit mit einzubeziehen. Auch wenn man sich bei der Einführung des Managementsystems zunächst auf den Umweltaspekt konzentriert hat, sollte die Entwicklungsfähigkeit des Systems erhalten bleiben. Die Unternehmensleitlinien können dafür einen guten Rahmen bilden, um den Blickwinkel nicht unnötig einzuengen. In der praktischen Umsetzung ergeben sich vielfältige Berührungspunkte zwischen den Polen.
Vor dem Hintergrund der formulierten Unternehmensleitlinien wurde in Verbindung mit den Ergebnissen der Umweltprüfung ein erstes Umweltprogramm für jeden einzelnen Betrieb formuliert. In einfacher Form dient es dazu, Ziele und Maßnahmen einmal festzuhalten und sich einen zeitlichen Rahmen vorzugeben. Durch diese Vorgaben, welche regelmäßig überprüft werden, wird der eigentliche Managementaspekt deutlich. Das Tagesgeschäft mit seinem vielfältigen Termindruck erdrückt zumeist grundlegende organisatorische oder technische Weiterentwicklungen. Das Umweltprogramm kann dabei ein roter Faden sein, damit man die Orientierung nicht verliert und von Zeit zu Zeit seine organisatorischen Abläufe überdenkt. Auch hierbei gilt, daß es nicht sinnvoll ist, den Blick ausschließlich auf umweltbezogene Themen zu konzentrieren. Wenn aus den anderen Bereichen wichtige Entscheidungen anstehen, sollten diese miteinbezogen werden. Der Umweltschutz muß integriert werden, er darf nicht in einer Sonderstellung verharren.
Umweltmanagement-System: Aufgaben
Aus dem Blickwinkel der EG-Verordnung hat ein Umweltmanagement-System folgende Aufgaben:
• Umsetzung der Vorgaben der Umweltpolitik
• Erfassung und Kontrolle der betrieblichen Umweltauswirkungen
• Einhaltung der relevanten Umweltvorschriften.
Darüber hinaus werden keine Vorgaben an den Aufbau eines Umweltmanagement-Systems gemacht. Es bietet sich an, die damit verbundenen Aufgaben und Abläufe im Rahmen eines Umweltmanagement-Handbuches zu beschreiben. Das Handbuch muß für wichtige Arbeitsbereiche durch Anweisungen und Formulare ergänzt werden. Dabei kann sicherlich auf die Erfahrungen im Aufbau von Qualitätsmanagement-Systemen zurückgegriffen werden. Allerdings wäre es ungeeignet, die EG-Verordnung in die 20 Elemente der ISO 9001 zu integrieren oder im Rahmen eines Kapitels 21 den Umweltschutz abzuhandeln. Dies wäre einer integrierten Sichtweise von Umwelt und Qualität nicht förderlich.
Im Rahmen des Projektes wurde versucht, das Handbuch an den wichtigen betrieblichen Abläufen und Bereichen zu orientieren. Alle Aspekte des Umweltschutzes wie auch des Arbeitsschutzes oder der Qualität können diesen Bereichen zugeordnet werden. Je nach Betriebsgröße und Aufgabe können diese Abläufe und Prozesse weiter differenziert werden. Der typische Aufbau eines UM-Handbuches im Rahmen des Projektes stellt sich wie folgt dar:
  • 1 Verantwortung der Leitung 2 Umweltmanagement-System 3 Auftragsabwicklung 4 Beschaffung 5 Fertigung 5.1 Planung 5.2 Maschinenarbeiten 5.3 Bankarbeiten 5.4 Oberfläche 5.5 Montage
  • 6 Prüfmittel 7 Betriebs-, Anlagensicherheit 8 Mitarbeiter 9 Kommunikation, Marketing
  • 10 Rechtssicherheit
Aufbauend auf dieser Grundstruktur kann der Betrieb alle umweltrelevanten Abläufe in seinem Betrieb beschreiben ohne sich dabei zu sehr auf das Thema Umwelt zu konzentrieren. Zwei der Projektbetriebe haben die Gelegenheit genutzt, gleichzeitig ein Qualitätsmanagement-System nach ISO 9001 einzuführen. Die Handbuchstruktur bleibt dabei im Grunde erhalten und wird lediglich in den einzelnen Kapiteln durch Ausführungen zu speziellen Qualitätsaspekten ergänzt. In jedem Kapitel werden Ausführungen gemacht zu
• Dokumentation
• Abweichungen und Störungen
• Aufzeichnungen und Auswertungen.
Durch das neue Arbeitsschutzgesetz sind die Anforderungen an einen organisatorischen Umweltschutz auch für Kleinbetriebe deutlich erhöht worden. In Nordrhein-Westfalen haben die meisten Betriebe sich der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung (STD/SAMD) angeschlossen. Gleichwohl wurde im Rahmen des Aufbaus eines Umweltmanagement-Systems versucht, die Aspekte des Arbeitsschutzes angemessen mit einzubeziehen. Dies bot sich vor allem in folgenden Bereichen an:
  • 1. Beurteilen der eingesetzten Stoffe
  • 2. Arbeitsanweisungen
  • 3. Wartung/Betreuung E
  • 4. Unfälle
  • 5. Auswertung.
Die Gefährdungsanalysen und meßtechnischen Überwachungen des sicherheitstechnischen Dienstes der Berufsgenossenschaft ergänzen diese Dokumentation, um die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes angemessen umzusetzen.
Die Umwelt-Betriebsprüfung
Nachdem bis zum Sommer die Dokumentation in den einzelnen Projektbetrieben aufgebaut wurde, ging es im Herbst darum, die Umsetzung und Anwendung durch eine Umweltbetriebsprüfung zu unterstützen. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:
  • 1. Umsetzung des Umweltmanagement-Systems
  • 2. Erfassen der Umweltauswirkungen in einer Umweltbilanz
  • 3. Einhaltung aller umweltrelevanten Vorschriften.
Letzterer Punkt zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Öko-Audit und verdeutlicht eine der wesentlichen Intentionen bei der Verabschiedung der EG-Verordnung – den Abbau des vielbeklagten Vollzugsdefizits. Dabei können einige Abweichungen zutage treten, deren Behebung kurzfristig nicht möglich ist. Vor allem der Baubereich mit seinen oft lange zurückliegenden Genehmigungsbedingungen kann hierbei Probleme machen. Denn für die Erteilung des EG-Öko-Audit-Zeichens ist die Einhaltung der umweltrelevanten Vorschriften eine wesentliche Voraussetzung. Je nach Schwere der Abweichung kann allerdings davon ausgegangen werden, daß die Behebung von Abweichungen im Rahmen des Umweltprogramms mit mittelfristiger Perspektive auch von den zuständigen Behörden gestattet wird.
Durch das Erfassen der Umweltauswirkungen im Rahmen einer Umweltbilanz dokumentiert der Betrieb nicht nur seine Umweltleistung, sondern er macht sich gegenüber anderen Betrieben vergleichbar. Um einen Kleinstbetrieb mit einem 20-Mann-Betrieb vergleichen zu können, wurden für die Auswertung alle Zahlen der Umweltbilanz auf 1 Mio. DM Umsatz standardisiert. Dies verzerrt sicherlich ein wenig die Angaben zu Ungunsten der besonders kleinen Betriebe, aber es ist eine verhältnismäßig einfache und nachvollziehbare Methode.
Umweltkennzahlen verdeutlichen die Leistungsfähigkeit des Betriebes im Hinblick auf seine Umwelt. Unabhängig von der Betriebsgröße stellen sie eine sehr gute Vergleichsmöglichkeit zwischen den Betrieben dar (siehe Tab. 1).
Durch die Einbeziehung der Umweltkosten werden zudem auch betriebswirtschaftliche Aspekte nicht vernachlässigt. Dies erfordert zunächst eine etwas ungewohnte Zuordnung der Kosten. Sie verdeutlichen aber, daß der Verbrauch von Umwelt Geld kostet und unterstützt die Anstrengung durch Maßnahmen, seine Umweltauswirkungen zu reduzieren (siehe Tab. 2.).
In der Auswertung wurde über alle Projektbetriebe eine durchschnittliche Bilanz erstellt, wobei nur die Positionen bewertet wurden, welche in allen Betrieben relevant waren. Vor allem die unterschiedlichen Heizsysteme bedingen diesbezüglich Einschränkungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit (siehe Tabellen 3, 4 und 5).
Auf die gesonderte Berücksichtigung des Wasserverbrauchs wurde in der Regel verzichtet, da der Wasserverbrauch in vielen Betrieben nicht erfaßt wird und der betriebliche Ablauf keinen besonderen Verbrauch an Wasser erfordert, mithin die Umweltauswirkungen sich im wesentlichen auf die Sanitäreinrichtungen beziehen.
Umwelterklärung
Damit der Betrieb sein Umweltmanagement-System begutachten und das Zeichen der EG-Verordnung nutzen kann, muß er für die Öffentlichkeit eine Umwelterklärung erstellen, welche im Kern folgende Aspekte beschreibt:
• Beurteilen der Umweltauswirkungen
• Beschreibung des Umweltmanagement-Systems
• Umweltpolitik/Umweltprogramm. E
Im Hinblick auf die inhaltliche Gestaltung werden in der EG-Verordnung vergleichsweise detaillierte Vorgaben gemacht, welche als inhaltliche Strukturierung der Umwelterklärung für die Projektbetriebe heranzogen wurden. Die in den Umwelterklärungen gemachten Zahlenangaben in Bezug auf die Umweltauswirkungen sind, soweit es möglich war, wieder auf eine Million DM Umsatz umgerechnet worden. Der Gesamtumfang betrug im Durchschnitt zwölf Seiten.
Jedem Betrieb bleibt es selbst überlassen, in welcher Form er seine Umwelterklärung in sein betriebliches Marketing einbinden wird. Schließlich muß ein zugelassener Umweltgutachter die Umsetzung der EG-Verordnung überprüfen und die Umwelterklärung für gültig erklären, bevor der Betrieb im Standortregister der zuständigen Handwerkskammer eingetragen werden kann. Das Gruppenprojekt bot für die Betriebe die günstige Ausgangssituation, gegenüber den Umweltgutachtern gemeinsam auftreten zu können. Dadurch konnten die Validierungskosten auf ca. 3000 DM gesenkt werden, da die Betriebe sich in ihrer Branche und Größe nicht wesentlich unterscheiden und die Struktur der Umweltmanagement-Dokumentation bei allen Betrieben gleich ist.
Fazit
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte im Rahmen der Vorbereitung auf die Novellierung der EG-Verordnung die bislang gemachten Erfahrungen bei der Durchführung von Öko-Audits ausgewertet. Dabei ermittelte er Gesamtkosten in Höhe zwischen 50 000 und 100 000 DM. Die beschriebene gemeinsame Vorgehensweise brachte für alle beteiligten Betriebe erhebliche Zeit- und Kostenvorteile gegenüber der einzelbetrieblichen Einführung eines Umweltmanagement-Systems. Durch die Einbindung der Projektbetriebe in die „Umweltgemeinschaft im Tischlerhandwerk“ wurden nicht nur die Gesamtkosten des Projektes auf ca. 10 000 DM gesenkt, auch die regelmäßige Betreuung der Betriebe wird dadurch gewährleistet.
Damit ist aufgezeigt, daß es für die kleinen Betriebe des Handwerks eine attraktive Umsetzungsmöglichkeit des Öko-Audits gibt. Die Förderbedingungen zur Durchführung eines Öko-Audits unterstützen aber bislang nur ungenügend solche gemeinschaftlichen Ansätze. Ein Umweltmanagement-System im Handwerk bedarf einer einfachen und klaren Struktur, um die wesentlichen Auswirkungen des Betriebes auf die Umwelt regelmäßig zu erfassen und zu reduzieren. Die Entwicklung hin zu produktbezogenen Ökobilanzen würde eine Überfrachtung des Systems für den Kleinbetrieb bedeuten. Das Öko-Audit kann aber ein sinnvolles Instrument zur Verbesserung der betrieblichen Organisation und systematischen Optimierung der Umweltauswirkungen sein.
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