Mit der Umsetzung der europäischen Verordnungen und Normen sind die Betreiber von Maschinen und Anlagen zunehmend in der Verantwortung. Auch die Versicherungen sind nicht mehr so risikofreudig, so dass mancher Anlagenbetreiber u. a. auch aus Kostengründen einen Teil des sonst versicherten Risikos selber trägt. Da ist es naheliegend, dass ein Betreiber soviel Sicherheit wie nur eben möglich einkaufen möchte. Denn nur so lässt sich das Eigenrisiko auf ein Minimum reduzieren.
Dass die Beschaffenheitsanforderungen gemäß der europäischen Normen eingehalten wurden, bescheinigen die Hersteller nach entsprechender Risikoanalyse, eigenverantwortlich mit der Konformitätserklärung. Als äußeres Zeichen dafür wird das CE-Zeichen angebracht. Wenn ein Anlagenhersteller darüber hinaus für die kritischen Bereiche neutrale Atteste oder Zertifikate vorlegen kann, wird die Qualität der Risikoanalyse sicherlich höher eingestuft. Dieses gibt dem Betreiber noch mehr Sicherheit.
Für den Bereich der Reihenfilteranlagen hat die Firma Rippert auf der DMT-Versuchsstrecke in Dortmund verschiedene Tests durchführen lassen: Zunächst wurde die Explosionsdruckstoßfestigkeit des Filtergehäuses, gemäß VDI 2263 ermittelt und auch bescheinigt. Die Druckfes-tigkeit des Filtergehäuses muss bekannt sein, damit die Explosionsdruckentlastungsflächen korrekt dimensioniert werden können.
Im Anschluss daran folgte die Prüfung der ebenfalls selbst hergestellten Explosionsklappen auf Druckstoß- und mechanische Festigkeit, auf Basis der VDI-Richtlinie 3673. In einer weiteren Messreihe wurden die Rippert-Zellenradschleusen erfolgreich sowohl auf Druckstoßfestigkeit als auch auf Zünddurchschlagssicherheit überprüft. Denn Zellenradschleusen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn sie zur explosionstechnischen Entkoppelung eingesetzt werden.
Eine weitere explosionstechnische Entkopplungsmaßnahme ist die Explosionsdruckentlastung bei der Reinluftrückführung. Die von Rippert gewählte Variante weicht technisch von den herkömmlichen und in verschiedenen Regelwerken beschriebenen Ausführungen ab. Deshalb hat das Unternehmen auch hier eine entsprechende gutachterliche Stellungnahme der DMT eingeholt und die hauseigene Konstruktion als gleichwertige Maßnahme bescheinigen lassen. Nach der Explosionsschutzverordnung (Atex 100 a) dürfen ab dem 01.07.2003 nur noch Artikel in den Verkehr gebracht werden, die dieser Verordnung entsprechen. Auch Absaug- und Filteranlagen sind hiervon bedingt betroffen und müssen entsprechend modifiziert werden. Im Hause Rippert ist man darauf eingestellt und kann zum Teil bereits schon heute entsprechenden Standard sicherstellen.
Werner Franzgrote
Rippert Anlagentechnik
33442 Herzebrock-Clarholz
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