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Gesetzesänderung nach der Wahl

Mindestkapital bei der GmbH soll gesenkt werden
Gesetzesänderung nach der Wahl

Wer jetzt überlegt, ein neues Unternehmen zu gründen oder aber sein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln, sollte diese Entscheidung eventuell noch hinauszögern. Ab 01.01.2006 soll nämlich das Mindeststammkapital einer GmbH von derzeit 25 000 auf 10 000 Euro gesenkt werden. Dies sieht ein entsprechender Referentenentwurf zur Neuregelung des Mindestkapitals vor, den das Bundesjustizministerium vorgelegt hat.

Allerdings hat – wie die Financial Times Deutschland berichtete – die CDU/CSU eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor möglichen Neuwahlen verhindert. Sie verlangt eine Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses zu den Plänen. Grundsätzlich befürworte die Union eine Herabsetzung des GmbH-Mindestkapitals, forderte aber zugleich ein umfassenderes Reformpaket.
Mit der Senkung des Stammkapitals wollte Rot-Grün GmbH-Gründungen erleichtern. Man will damit auch auf den Wettbewerb der Rechtsformen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union reagieren. Immer mehr deutsche Gründer wählen die kostengünstige Rechtsform der britischen Limited (Ltd.). Kritiker hatten dagegen bemängelt, dass mit einem noch geringeren Haftungskapital als bisher auch das Insolvenzrisiko steige.
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