Wenn es um die Errichtung einer Gewerbehalle für den eigenen Betrieb geht, ist gute Planung das A und O. Spätere Änderungen sind oft nicht mehr möglich oder gehen schnell ins Geld. Dies umso mehr, als es dann in der Regel nicht nur darum geht, bauliche Veränderungen vorzunehmen, sondern auch, eine entsprechende Genehmigung einzuholen.
Was ist wo möglich?
Grundsätzlich sollte am Anfang der Überlegungen eine Rücksprache mit den Behörden stehen, an welchen Standorten die Errichtung einer Gewerbehalle der gewünschten Art und Größe überhaupt möglich ist.
Erst wenn diese Hürde genommen ist, können die konkreten Planungen beginnen. Entsprechend wichtig ist es, hinsichtlich der eigenen Zielsetzung eine klare Vorstellung zu entwickeln. Dies betrifft sowohl die favorisierte Ideallösung als auch mögliche Abstriche und das Ziehen roter Linien jenseits derer die Errichtung einer Gewerbehalle keinen Sinn mehr macht.
In einem solchen Fall sollte über den Erwerb und bedarfsgerechten Umbau einer bereits bestehenden Immobilie nachgedacht werden.
Das Vorhaben finanzieren
Im Regelfall sind Gemeinde und Kreis die Förderung des Mittelstands jedoch wichtig, weshalb die Erteilung der Genehmigung wahrscheinlich ist. Im nächsten Schritt geht es dann darum, für eine solide finanzielle Grundlage zu sorgen. Sofern das Grundstück nicht gepachtet wird, kommen zur Kaufsumme und den Baukosten noch Gebühren für den Notar, das Grundbuchamt sowie im Rahmen der Grunderwerbssteuer als Nebenkosten hinzu.
Selbst wenn eine Förderung möglich ist, dürfte im Regelfall die Aufnahme eines Kredits notwendig sein. In diesem Zusammenhang gibt Baufi24 Tipps zur Hausfinanzierung nicht nur was Wohnhäuser, sondern auch gewerblich genutzte Immobilien betrifft. Das Unternehmen beschäftigt erfahrene Berater, die Angebote zusammenstellen, welche genau auf das jeweilige individuelle Bauvorhaben zugeschnitten sind. Für die spätere Finanzierung des Maschinenpark bzw. der Ausstattung des Betriebs hingegen könnte die Leasingvariante interessant sein.
Dem Zweck gemäß planen
Im Hinblick auf die weitere Planung kommt es dann entscheidend auf die Art der Nutzung der Halle an. Sofern es sich um eine reine Lagerstätte handelt kann gegebenenfalls auf eine vollständige Erschließung mit Strom, Wasser etc. verzichtet werden. Geht es dagegen um die Schaffung einer Produktionsstätte, kommt eine Vielzahl weiterer Faktoren ins Spiel.
Dies betrifft etwa die Themen Heizung und Dämmung aber auch die Innenausstattung mit Sanitäranlagen, Aufenthaltsraum etc.. Im holzverarbeitenden Gewerbe kommt außerdem dem Thema Lärm besondere Bedeutung zu. Je näher die Gewerbehalle sich an Wohnbebauung befindet, desto wichtiger wird ein effektiver Lärmschutz. In diesem Zusammenhang kommt es bei mehreren zur Auswahl stehenden Objekten auf eine Gegenrechnung an, was die jeweilige Höhe der zusätzlichen Kosten für den Lärmschutz betrifft.
Bei einem hohen Maß an Lärmdämmung hat dies wiederum eine Erhöhung der Temperaturen im Sommer zur Folge. Entsprechend geht es auch darum, im Rahmen der Planung die Belüftung des Gebäudes ausreichend zu berücksichtigen. Nur wenn alle Faktoren im Rahmen der Planung zum Tragen kommen, entsteht am Ende ein vernünftig nutzbares Objekt. Entsprechend wichtig ist es, gerade in dieser Phase besonders sorgfältig vorzugehen.