Seit Januar “96 ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Danach haben Fachkräfte aus Handwerk und Industrie Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn sie sich zum Meister oder Techniker ausbilden lassen oder wenn sie einen vergleichbaren Fortbildungsabschluß anstreben. Die Förderung wird überwiegend von der Dt. Ausgleichbank abgewickelt. Nach knapp 8300 Anträgen ‘96 werden ‘97 vorausichtlich rund 34 000 Verträge erreicht.
Teilen: