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Gutes Geld für gute Noten

Begabtenförderung berufliche Bildung
Gutes Geld für gute Noten

Das 1991 gestartete Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ unterstützt gezielt die Weiterbildung besonders begabter und leistungsorientierter junger Berufstätiger, die überdurchschnittliche Leistungen erbringen, mithin die Qualifizierung von Fachkräften, die sich für eine „Karriere mit Lehre“ entschieden haben. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.

Die „Begabtenförderung berufliche Bildung“ ist ein wichtiger Schritt, die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung zu verwirklichen, die Attraktivität der beruflichen Erstausbildung zu steigern, das Begabungspotential in der beruflichen Bildung zu erschließen, auch einen leistungsfähigen Fachkräftenachwuchs zu sichern. Oft weckt die Begabtenförderung erst das Interesse an der Weiterbildung, stärkt die Fortbildungsmotivation, wird so zur Starthilfe für zukünftig eigenständig geplante Weiterbildungsaktivitäten.

Wer kann das Förderprogramm beantragen?
Das Förderprogramm kann in Anspruch nehmen, wer eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt:
• eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen und die Ausbildungs-abschlussprüfung (Gesellenprüfung) mit einer Gesamtnote besser als „gut“ bestanden hat, also in der Kenntnis- und der Fertigkeitsprüfung mindestens einmal mit „sehr gut“ und einmal mit „gut“ bewertet wurde
• an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders erfolgreich teilgenommen hat. Dieses Aufnahmekriterium erfüllt, wer bei einem Landes- bzw. Bundeswettbewerb ausgezeichnet wurde, alternativ Teilnehmer an einem internationalen Leistungswettbewerb war
• aufgrund besonderer Leistungen durch den Betrieb oder die Berufsschule als förderungswürdig vorgeschlagen wird. Diese sogenannte Öffnungsklausel spielt im Handwerk bisher nur eine untergeordnete Rolle.
Bei der Aufnahme in die „Begabtenförderung berufliche Bildung“ darf der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausfallzeiten von maximal zwei Jahren können angerechnet werden, die zum Beispiel durch Schwangerschaft, Grundwehr- oder Zivildienst entstanden sind.
Generell handelt es sich bei dem zu fördernden Personenkreis um junge Menschen, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen, ihre Begabung und Leistungsfähigkeit während der beruflichen Erstausbildung bewiesen haben und die weiterhin Leistungsbereitschaft erwarten lassen.
Auch ausländische Absolventen der dualen Berufsausbildung werden in das Förderprogramm aufgenommen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Art, Umfang und Dauer der Förderung
Gefördert werden einerseits anspruchsvolle fachbezogene Fortbildungen, um berufliche Qualifikationen zu erwerben, andererseits „Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemein beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen“, so Intensivsprachkurse, Veranstaltungen zur Verbesserung der kommunikativen Fähigkeiten. Nach der Erprobungsphase sind seit 1995 auch Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung förderungsfähig, etwa Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterqualifikation oder die Fortbildungsprüfung „Betriebswirt des Handwerks“. Die Aufstiegsfortbildung, die bereits jetzt ein Drittel aller geförderten Maßnahmen umfasst, dürfte – Untersuchungen zufolge – im Rahmen der Begabtenförderung weiter an Bedeutung gewinnen.
Es liegt im Ermessen des einzelnen, die Weiterbildungsmaßnahmen nach eigenen Vorstellungen aus den verschiedenen Angeboten auszuwählen. Gefragt sind vor allem handwerklich-technische Qualifikationen, Fremdsprachenkurse (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch), Maßnahmen zur Verbesserung kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Kenntnisse sowie neue Informations- und Kommunikationstechniken (EDV), auch die Themenbereiche „Planung/Organisation“, „Kommunikative Fähigkeiten“, „Persönlichkeitsbildung“, „Gestaltung/Design“. Die Weiterbildungspräferenzen lassen häufig die Nähe zu den beruflichen Tätigkeitsschwerpunkten der Erstausbildung erkennen. Weiterbildungsanbieter der beantragten Bildungsmaßnahmen sind beispielsweise die Kammern und die ihnen nahestehenden Bildungseinrichtungen (Berufsbildungs- und Technologiezentren, Akademien des Handwerks), Schulen, sonstige Lehrinstitute, Reiseveranstalter und die Betriebe selbst.
Zu den förderfähigen Kosten zählen die Maßnahmekosten (Kursgebühren), ebenso die maßnahmebedingten Zusatzkosten für Fahrten, Verpflegung, Unterkunft, Lernmittel. Stipendiaten erhalten Zuschüsse zur Finanzierung ihrer Weiterbildungsaktivitäten bis zu 3000 DM jährlich, und zwar drei Jahre lang, also insgesamt bis zu 9000 DM. Der Eigenanteil an den Kosten beträgt 20 % pro Maßnahme, maximal 200 DM im Förderjahr. Mit dem Betrag können mehrere Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuständigkeiten und Durchführungsinstanzen
Für die Betreuung auf der unteren Verwaltungsebene ist die Stelle zuständig, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war und in deren Bezirk die Gesellenprüfung abgelegt wurde, im Bereich des Handwerks folglich die Handwerkskammer. Sie wählt die Stipendiaten aus, berät sie, entscheidet entsprechend den Richtlinien über die Aufnahme in die Begabtenförderung, berechnet die förderfähigen Kosten und zahlt den Förderbetrag aus. Diese berufsständische Organisation erteilt die gewünschten Auskünfte, verfügt über Informationsmaterial und Antragsformulare.
Seit 1997 koordiniert die „Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)“ in Bonn als die mittlere Durchführungsinstanz die bundeseinheitliche Umsetzung des Programms. Sie berät die zuständigen Stellen bei der Durchführung des Förderprogramms, ermittelt und bewilligt den Bedarf an Fördermitteln, kontrolliert die Verwendung der Mittel durch die Kammern. Auf der oberen Verwaltungsebene stellt das BMBF unter anderem die jährlichen Fördermittel bereit und schreibt die Förderrichtlinien fort.
Dr. Hans Winter
Weiterführende Literatur:
Begabtenförderung berufliche Bildung, Sonderheft 1/97 der Zeit
schrift „Wirtschaft und Berufserziehung, 16,- DM, W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld, 1997
Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg): Begabtenförderung berufliche Bildung, Erfolg durch Initiative (kostenlos), Bonn, 1997
Winter, H.: Berufsperspektiven im Handwerk – Qualifizierungsangebote, Fortbildungsprüfungen, Förderprogramme, 24,- DM, F. H. Kleffmann Verlag, Bochum, 1999
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