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Handlungsorientierung ist angesagt!

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Handlungsorientierung ist angesagt!

Handlungsorientierung ist angesagt!
Dipl.-Ing. (FH) Arne Bretschneider ist Referent für Technik und Berufsbildung beim Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH), Berlin
Die Meisterprüfungsverordnung (MPVO) ist nun seit 1. Juli 2008 gültig und legt damit für das Tischler- und Schreinerhandwerk ein durchgängiges Berufslaufbahnkonzept vor. Beginnend mit der Erstausbildung setzt es sich über Aufstiegsfortbildungen bis zur Meisterprüfung fort. Damit sind die Tischler und Schreiner eines der wenigen Gewerke mit diesem konsequenten Prinzip der Durchgängigkeit innerhalb der Ausbildung. Zur zielgerichteten Umsetzung der MPVO sind zwei Dinge zu beachten:

Erstens müssen die Maßnahmen zur Prüfungsvorbereitung die neuen Ansätze der Verordnung berücksichtigen. Die MPVO hat eine Wende von der reinen Beschreibung von Arbeitsabläufen und Tätigkeiten hin zu einer Handlungsorientierung vollzogen.
Zweitens müssen sich durch die geänderten Strukturen und Inhalte der Verordnung auch die Prüfungen und Prüfungsanforderungen ändern. Damit ein bundesweit einheitlicher Qualitätsstandard in der Prüfungsvorbereitung erreicht werden kann, hat der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) einen Muster-Rahmenlehrplan herausgegeben. Ebenso bietet der BHKH Erläuterungen zur Meisterprüfungsverordnung im Tischler- und Schreinerhandwerk an, die auf der Homepage des Bundesverbandes (www.bhkh.de) unter Berufsbildung / Ausbildung / Meisterprüfug downgeloadet werden können.
Gegenüber der alten Verordnung von 1987 haben sich im neuen Regelwerk die Prüfungsinstrumente deutlich geändert. Aus der Meisterprüfungsarbeit wurde das Meisterprüfungsprojekt. Ziel des Verordnungsgebers war es, möglichst einen realistischen Kundenauftrag ganzheitlich in einer Prüfungssituation zu simulieren. „Ganzheitlich“ bezieht sich hierbei auf die unternehmerische Kompetenz der angehenden Tischlermeister. Um diese Kompetenz nachzuweisen, sind Schritte wie Planen, Durchführen, Kontrollieren und Dokumentieren von entscheidender Bedeutung. Dieser Ansatz stellt nicht mehr das Erstellen eines Stückes, sondern das Erledigen von wesentlichen handwerksunternehmerischen Tätigkeiten in den Vordergrund. Neben dem handwerklichen Können ist die planerische Leistung innerhalb des Projektes von zentraler Bedeutung.
Der Prüfling soll zeigen, dass er in der Lage ist, einen Kundenauftrag nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten zu planen, durchzuführen und abzuschließen. Er soll dazu eine entsprechende Kalkulation erstellen und die technischen Regelwerke einbeziehen.
Diese Form der ganzheitlichen Prüfung kommt dem Gewerk sehr entgegen. Tischler und Schreiner sind zu Dienstleistern geworden, die den Kunden eine Rundumleistung bieten. Diese Entwicklung hat es unumgänglich gemacht, die planerischen mit den handwerklichen Leistungen auf Augenhöhe zu stellen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass so auch die gestalterischen Fähigkeiten der Tischler und Schreiner deutlicher in den Fokus rücken: Der Prüfling erstellt ein eigenständiges Konzept, aus dem ein Erzeugnis oder Teilerzeugnis hervorgeht.
Die Prüfungsausschüsse sollten diesen Spielraum nutzen, um die Vielfalt des Tischler- und Schreinerhandwerks zu unterstreichen. Die Prüflinge sollten im Gegenzug ihr Vorschlagsrecht für das Meisterprüfungsprojekt umsetzen.
Neu: Prüfungssätze
Um die Umsetzung von Teil II der Meisterprüfung für die Prüfungsausschüsse zu vereinfachen, bietet der BHKH komplette Prüfungssätze für die vier Handlungsfelder an. Die Fragestellung folgt dabei der geforderten Handlungsorientierung der MPVO. Diese Prüfungssätze können von Handwerkskammern und Prüfungsausschüssen beim Bundesverband angefordert werden. ■
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