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Hochschulstudium für Meister ohne Abitur

Hessisches Hochschulgesetz: Erweiterung des Hochschulzugangs
Hochschulstudium für Meister ohne Abitur

Der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Rhein-Main begrüßte in einer Sitzung an den Beruflichen Schulen in Bensheim die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes, die es Handwerksmeisterinnen und -meistern ohne weitere Prüfung ermöglicht ein Hochschulstudium aufzunehmen.

Zu Recht weise die Hessische Landesregierung in einer Pressemitteilung darauf hin, dass damit der langjährigen Forderung des hessischen Handwerks Rechnung getragen werde, den Meisterbrief mit der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung gleichzusetzen. „Die Hessische Landesregierung fördert damit hochmotivierte Bewerber aus unserem Wirtschaftsbereich und würdigt berufspraktische Leistungen und Erfahrungen der Handwerksmeister“, unterstreicht Jürgen Heyne, Präsident der Handwerkskammer Rhein-Main.
Mit ihrer Initiative hat die Hessische Landesregierung den Wert des so genannten Großen Befähigungsnachweises erneut deutlich gemacht.
Die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses gehen davon aus, dass die Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich für ein Universitätsstudium entscheiden, nach ihrem Examen wieder ins Handwerk zurückkehren und mit ihrem Wissen zur Innovationsfähigkeit des deutschen Handwerks beitragen.
Der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Rhein-Main setzt sich aus je sechs Mitgliedern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite der Kammervollversammlung sowie sechs Berufsschuldirektoren zusammen. Er befasst sich mit wesentlichen Themen der Berufsbildung wie Fortbildungsregelungen, Meister- und Gesellenprüfungsordnungen und zurzeit insbesondere mit Fragen zur Schaffung eines auswahlfähigen Lehrstellenangebotes, um möglichst vielen Jugendlichen Chancen zum beruflichen Einstieg zu bieten.
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