Für die Berufsausbildung als Holzbearbeiter/in, Holzverarbeiter/in, Holzfachwerker/in, Holzwerker/in und Holzfachpraktiker/in gibt es keine bundeseinheitlich gültigen rechtlichen Regelungen. Sie ist jedoch in Grundzügen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Außerdem existieren besondere Vorschriften für die Ausbildung sozial-, psychisch- oder lern behinderter Menschen.
Die Ausbildungen werden meist in außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt. Man kann diesen Beruf jedoch auch in einem Ausbildungsbetrieb oder einer Berufsfachschule erlernen. Die Ausbildung zum Holzwerker beträgt ein Jahr, die Ausbildung zum Holzfachwerker drei Jahre. Gelernt werden die Grundfertigkeiten im Schreiner- bzw. Tischlerhandwerk einschließlich der Maschinenausbildung. Die Anforderungen an Selbstständigkeit und Verantwortung und auch der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung.
Infos und Ausbildungseinrichtungen: http://berufenet.arbeitsamt.de
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