Die Bundesregierung wird noch in dieser Legislaturperiode (d. h. bis Herbst 2002) das so genannte Meister-BAföG reformieren. Beabsichtigt ist ein Inkrafttreten zum 1.1.2002. Sollte es demokratische Verzögerungen geben, wird die Novelle rückwirkend zum Jahresanfang in Kraft gesetzt, wie das Bundesbildungsministerium erklärte. Bereits im kommenden Jahr werden Bund und Länder insgesamt etwa 90 Millionen DM zusätzlich für das Meister-BAföG bereitstellen.
Junge Handwerker und Handwerkerinnen, die sich im Anschluss an die Meisterfortbildung selbstständig machen wollen, können ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit einem Darlehenserlass von 75 Prozent rechnen. Das Darlehen wird darüber hinaus bis zu sechs Jahre zins- und tilgungsfrei gestellt. o
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