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Ist die Ausbildung zukunftstauglich?

Evaluation der Ausbildungsverordnung Tischler/Tischlerin
Ist die Ausbildung zukunftstauglich?

Mit Einführung der „Verordnung über die Berufsaus-bildung zum Tischler/zur Tischlerin“ im Jahre 1997 begann, fast unbemerkt von den Verantwortlichen im Ausbildungs- und Prüfungswesen, eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) über die Dauer der Ausbildungszeit mit dem Titel „Evaluation der Ausbildungsordnung Tischler / Tischlerin“.

Fachschule für Technik – Holztechnik Berufskolleg für Technik Ahaus

Im Rahmen dieser „Evaluation“ wurden und werden nach einem mit den Sozialpartnern abgesprochenen „Evaluationsdesign“ u. a. eine Reihe von Befragungen bei Ausbildern und Auszubildenden in den Betrieben sowie bei den Mitgliedern von Prüfungsausschüssen durchgeführt. Die ersten Ergebnisse und Auswertungen dieser Aktivitäten liegen jetzt in umfangreichen Dokumentationen des BIBB’s vor.
Der folgende Zwischenbericht soll die Ausgangssituation, den Auftrag an das BIBB, den derzeitigen Stand der Untersuchung sowie deren Problematik beleuchten. Darüber hinaus wird in den Auswertungen nach Hinweisen gesucht, die vor dem Hintergrund der Diskussionen zur „Weiterentwicklung und Modernisierung“ der Berufsausbildung zukunftstaugliche Lösungen ermöglichen.
Ausgangssituation/Auftrag an das BIBB
Die am Neuordnungsverfahren der „Ausbildungsordnung im Tischlerhandwerk“ beteiligten Sozialpartner, der „Bundesverband des Holz- und Kunststoffverarbeitenden Handwerks“ (BHKH) sowie die „Gewerkschaft Holz und Kunststoff“ (GHK) erzielten bei gleicher Prämisse:
• Ausbildung zum „Generalisten“, d. h. eine nicht nach Schwerpunkten des Tischlerhandwerks gefächerte Erstausbildung.
Übereinstimmung gibt es bei den Inhalten und Verfahrensregelungen der Verordnung, jedoch keine Einigung hinsichtlich der Ausbildungszeit:
• Forderung des BHKH: 3,5 Jahre
• Forderung der GHK: 3,0 Jahre
Die für die Ausbildungsordnungen und die Berufsbildung zuständigen Ministerien „Bundesministerium für Wirtschaft“ (BMWI) und „Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie“ (BMBF) beendeten die „Umsetzungs-Blockade“ formal durch die Festlegung der Ausbildungszeit in § 2 der Ausbildungsordnung auf drei Jahre und durch die Anordnung, dass der Eckwert „Zeitliche Dauer“ erst nach einer Erprobungsphase endgültig bestimmt wird, d. h. mit der Option auf Ausbildungszeitverlängerung.
Hierzu erteilte der Verordnungsgeber, das BMWi, dem „Bundes-institut für Berufsbildung“ (BIBB) den Auftrag, eine Untersuchung durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Ausbildungsordnung vorgenommen werden soll. Den Zweck dieses Auftrags formulierte es wie folgt:
„Im Ergebnis wird die Untersuchung die Frage zu beantworten haben, welcher Zeitrahmen notwendig ist (3 oder 3 ½ Jahre), um den Auszubildenden die für die Berufsbefähigung notwendigen Qualifikationen zu vermitteln.“
Wegen unterschiedlicher Auffassung des BMWi und der genannten Sozialpartner über den Zeitrahmen für die Herstellung des „Gesellenstückes“ wurde der Untersuchungsauftrag an das BIBB mit der folgenden Zielvorgabe erweitert:
„Die Prüfung der Zeitdauer für die Herstellung des Gesellenstückes im Tischler-Beruf soll in die Evaluie-rung der Tischler-Ausbildungsverordnung mit einbezogen werden, wobei in der Ausbildungsordnung 120 Stunden festgelegt werden.“
Während der Vorbereitungsphase der „Basisbefragung“ wurde der Untersuchungsauftrag in Abstimmung mit dem Verordnungsgeber hauptsächlich auf Betreiben des Fachbeirates durch entsprechende Fragestellungen um folgende Untersuchungsziele ergänzt:
• Änderungsbedarf und Änderungsziele der Erstausbildung im Tischlerhandwerk
• Fortbildungsbedarf und Qualifikationsziele der Weiterbildung im Tischlerhandwerk.
Evaluations-Verfahren
Das BIBB hat nach Sachlage den Untersuchungsauftrag konzeptionell umgesetzt in „Befragungen“, deren Ziel die Beantwortung folgender Fragen ist:
• Waren die vorgegebenen zeitlichen Richtwerte (der Ausbildungsordnung) angemessen?
• Wo treten in diesem Zusammenhang bei welchen Berufsbildpositionen Probleme auf?
• Wie sind diese zu lösen?
• ü ü ü ü
Die sich über den Zeitraum von zwei Ausbildungsjahrgängen (Gesellenprüfung 2000 und 2001) erstreckenden Untersuchungen und deren Auswertung wurden und werden durch das BIBB in Abstimmung mit dem BHKH und der GHK/“Industriegewerk-schaft Metall“ (IGM) vorbereitet und durchgeführt. Die Sozialpartner, die durch einen „Fachbeirat zur Evaluation“ am Verfahren beteiligt sind, haben sich verpflichtet, das Ergebnis der Auswertung hinsichtlich der Ausbildungszeit zu akzeptieren:
• danach beträgt bei Eindeutigkeit die Ausbildungszeit 3 oder 3 ½ Jahre,
• andernfalls muss durch den Verordnungsgeber über den Zeitrahmen neu entschieden werden.
Nach Vorgabe des BIBB’s besteht das Instrumentarium der Untersuchungen aus:
• schriftlichen Befragungen
• Workshops einschließlich erforderlicher Expertengespräche
• Fallstudien in Ausbildungsbetrieben, gegebenenfalls auch bei anderen an der Ausbildung bzw. Prüfung beteiligten Institutionen.
Zweck der „schriftlichen Befragungen“ ist die Ermittlung empirischer Daten des Untersuchungsfeldes. Zur Vorbereitung der Untersuchungen diente eine so genannte „Basisbefragung“ der Ausbildungsbetriebe, der Ausbilder und der Auszubildenden mit dem Ziel, Erkenntnisse für die formale und inhaltliche Gestaltung der für die Hauptbefragungen erforderlichen Fragebögen zu erhalten. Letztere wurden und werden an die in erster Linie vom BHKH benannten Ausbildungsbetriebe zu Händen der Ausbilder und der Auszubildenden sowie an die Mitglie-der der am Prüfungsverfahren des Jahrganges 2000 bzw. 2001 beteiligten Gesellenprüfungsau-schüsse verschickt.
Neben den Erkenntnissen hinsichtlich der zeitlichen Richtwerte der Ausbildungsordnung und der maximalen Bearbeitungszeit für das Prüfungsstück (Gesellenstück) erwarten das BIBB und die Sozialpartner quasi als Nebenprodukt der Befragungen insbesondere durch die „offenen Antworten zu ausgewählten Fragen“ Einsichten in relevante Auffassungen der Auszubildenden, der Ausbilder und der Prüfungsausschussmitglieder zu
• zukunftsweisenden inhaltlichen Schwerpunkten der Erstausbildung
• Organisationsformen der Ausbildung und der Prüfungen
• Aufgaben der Ausbildungspartner im dualen System
• Qualifikationsziele und Formen der Weiterbildung.
Letztlich sollen diese, das eigentliche Untersuchungsziel überschreitenden Erkenntnisse im Sinne einer Verzahnung der Erst- und Weiterbildung Hinweise geben
• für eine mögliche Revision der Erstausbildung
• und/oder für ein Weiterbildungskonzept zwecks Anschluss-, Anpassungs- bzw. Aufstiegsfortbildung.
Der Untersuchungsauftrag an das BIBB endet mit der Auswertung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse nach der Gesellenprüfung im Jahre 2001 und mündet in einer
Empfehlung über die Ausbildung im Tischlerhandwerk
an das BMBF, die zur zweiten Hälfte des Jahres 2002 vorliegen dürfte.
Kommentar zu den Ergebnissen der Hauptbefragung im Jahre 2000
Die im Auftrag des BIBB’s von einem wissenschaftlichen Institut entwickelten und ausgewerteten Fragebögen sind in Band 2 der unten genannten Dokumentation des BIBB’s abgedruckt und beziehen sich auf die Situation zur Gesellenprüfung im Jahre 2000. Die Angaben in der folgenden „Tabelle zum Versand und Rücklauf der Fragebögen“ verdeutlichen ein Dilemma: Wegen der geringen Anzahl zurückgeschickter Fragebögen wird die zahlenbezogene Bedingung einer „repräsentativen Befragung“ nicht erfüllt.
Die „Ergebnisse aus der Befragung zur Gesellenprüfung 2000“ liegen als Dokumentation des BIBB’s als Band 1 und 2 vor:
• Band 1 enthält als Schwerpunkt die vergleichende Darstellung der Ergebnisse der Untersuchung:
Themenkomplex 1: Zur Person (Teilnehmerdaten)
Themenkomplex 2: Zur Ausbildungspraxis
Themenkomplex 3: Zur Koordination der Lernorte
Themenkomplex 4: Zum Ausbildungsrahmenplan
Themenkomplex 5: Zur Gesellenprüfung
Themenkomplex 6: Berufsbefähigung und Berufsperspektiven
• Band 2 enthält als Anlagen zu Band 1 u. a.
die Rohauswertung der Fragebögen, getrennt nach Adressaten;
die Zusammenstellung der „Frei formulierten Antworten“ sowie
die Muster der verschiedenen Fragebögen.
Der geneigte Leser kann sich mittels dieser Dokumentationen des BIBB’s ein umfassendes Bild der Datenlage zur Erstausbildung im Tischlerhandwerk machen und die Ergebnisse aus seiner Sicht würdigen. Im Hinblick auf eine Aussage dieses Artikels zum Thema „Ist die gegenwärtige Ausbildung zukunftstauglich?“ werden im Folgenden einige Untersuchungsergebnisse vorgestellt.
Mit der Auswahl der Untersuchungsbetriebe war die Forderung nach einem repräsentativen Durchschnitt bezüglich Betriebsart und Betriebsgröße verbunden, ob diese Verteilung wegen der geringen Rücklaufquote noch stimmt, muss überprüft werden. Jedenfalls lässt sich die Struktur des Untersuchungsfeldes mit 50 bis 60 Prozent Mischbetrieben und einem sehr hohen Anteil an Klein- und Mittelbetrieben kennzeichnen. Dieses Ergebnis stützt zunächst die Entscheidung der Sozialpartner, in der Erstausbildung im Tischlerhandwerk den „Generalisten“ auszubilden. Die Attraktivität des Tischlerberufes besteht, so nach Meinung der Auszubildenden, weiterhin in den „weichen“ Faktoren: „Neigung“, „Abwechslung“, „kreatives/gestalterisches Arbeiten“ und „Selbstständigkeit“; die „harten“ Faktoren: „zukunftssicherer Arbeitsplatz“ und „gute Aufstiegschancen“ werden jedoch nicht mit dem Tischlerberuf verknüpft; hier besteht im Hinblick auf das „Image“ des Tischlerhandwerks Handlungsbedarf.
Die Überalterung der Gesellenprüfungsausschüsse und die lange Verweildauer im Amt können als mangelndes Engagement junger Ausbilder, ein entsprechendes Ehrenamt zu übernehmen, gedeutet werden und somit ebenfalls das Erscheinungsbild des Tischlerhandwerks trüben.
Zunächst erscheint die Aussage, dass die Ausbildung zu 80 Prozent durch „Meister“ erfolgt, vor dem Hintergrund des Meisterberufsbildes als angemessen; wenn die Ausbilder an anderer Stelle angeben, dass sie zu 50 Prozent wegen anderer betrieblicher Arbeiten zu wenig Zeit für die Ausbildung erübrigen können, und wenn sie nur zu 30 Prozent angeben, dass sie einen „betrieblichen Ausbildungsplan“ haben, dann muss z. B. mittels Fallstudie noch mal nachgefragt werden, wie die Ausbildung organisiert ist und abläuft. Jedenfalls bewerten die Auszubildenden die Art und Weise der Ausbildung deutlich kritischer als dies von Seiten der Ausbilder geschieht.
Die Vielfalt der für die Ausbildung eingesetzten Medien und die Nutzung spezieller, in ihrer Aufgabe eigenständiger Lernorte, wird von allen beteiligten Gruppen als notwendig und im Sinne des Ausbildungserfolges als wichtig angesehen und auch entsprechend gewürdigt.
Eine „Ausweitung der überbetrieblichen Lehrgänge während der Ausbildungszeit“ wird von einer Mehrheit der Auszubildenden gefordert, aber deutlich von den Ausbildern und den Prüfungsausschussmitgliedern abgelehnt. Die genannten Gruppen bewerten die „Maschinenlehrgänge“ mit „befriedigend“, den Einführungslehrgang und die Oberflächenlehrgänge jedoch nur mit „ausreichend“ bis „mangelhaft“, um dies einmal über eine Benotung zu verdeutlichen. Auch hier bietet sich eine Fallstudie an, um die Gründe der negativen Einschätzung zu analysieren.
Die artikulierten Verbesserungswünsche und -vorschläge zielen auf die „Kooperation“ zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb und auf die Bereinigung der „Ausbildungsinhalte“. Zur Kooperation zwischen Berufsschule und Betrieb wird festgestellt, dass bereits zu 80 Prozent Abstimmung – was auch immer gemeint sei – erfolgt, dies wahrscheinlich nicht zuletzt auf Betreiben der Berufsschule.
Zu der durch ihre Untergliederung in 16 „Berufsbildpositionen“ äußerst komplexen Frage an die Ausbilder nach den „tatsächlichen betrieblichen Möglichkeiten zum Erwerb der Berufsbildpositionen“, ergeben sich spezielle Anworten für jede Position, die sich dem Leser und Betrachter der entsprechenden Grafik in ihrer Bedeutung nur einzeln erschließen. Ein Vergleich mit den Antworten der Auszubildenden zu der Frage nach der „Bewertung von Fertigkeitsgrad und Kenntnisstand“ sowie nach der „zur Verfügung gestellten Zeit“ auf dieselben „Berufsbildpositionen“ bezogen, rundet die Interpretationsmöglichkeiten ab (s. Abbildung „Bewertung von Fertigkeitsgrad und Kenntnisstand und die zur Verfügung gestellte Zeit“).
Die Antworten der Ausbilder und der Prüfungsausschussmitglieder auf die hinsichtlich der Ausbildungsberufsbildpositionen gestellten Fragen nach „Bewertung von Bedeutung und Beherrschungsgrad“ sowie nach „Veränderungswünschen bei den Zeitrichtwerten“ bilden die Basis zur Beantwortung der Fragen nach der „Angemessenheit des zeitlichen Richtwertes“ sowie nach dem „Auftreten berufsbildbezogener Probleme“. Die in mehreren Grafiken dargestellten Antworten vermitteln den Eindruck, dass mehr Ausbildungszeit erforderlich ist bzw., dass Umfang und Intensität der Inhalte bestimmter Berufsbildpositionen einer Überprüfung bedürfen.
Ausbildungsinhalte
Hinsichtlich der „Ausbildungsinhalte“ werden als Verbesserungsmaßnahmen das „Kürzen bestimmter Inhalte während der Erstausbildung“ und die „Vertiefung von Ausbildungsinhalten im Rahmen von Weiterbildung“ verlangt. Und zwar sind rund 44 Prozent der Auszubildenden und rund 65 Prozent der Ausbilder und der Prüfungsausschussmitglieder dieser Meinung. Es lohnt sich im Hinblick auf die derzeitige Diskussionen zur „Weiterentwicklung und Modernisierung“ der Berufsausbildung die Anregungen für eine mögliche Revision der Erstausbildung und für die Entwicklung eines Weiterbildungskonzepts im Tischlerhandwerk zu nutzen.
Die für den Untersuchungsauftrag maßgeblichen Antworten zu den Themenkomplexen „Ausbildungsrahmenplan“, „Gesellenprüfung“ sowie „Berufsbefähigung und Berufsperspektiven“ zeigen zunächst, dass die Ausbildungszeit zwar als zu knapp angesehen wird, aber eine Ausbildungszeitverlängerung um ein halbes Jahr für nicht notwendig gehalten wird. Durch Kürzung der Ausbildungsinhalte auf das erforderliche Maß bzw. durch Streichung überflüssiger Inhalte während der Erstausbildung und durch Verlagerung der mehr auf Spezialisierung ausgerichteten Themenbereiche in die Weiterbildung scheint nach Meinung einer Mehrheit der Befragten das Zeitproblem gelöst werden zu können. Jedoch zeigt sich in den Antworten zu der existentiellen Frage, ob der Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung „genügend auf das Berufsleben vorbereitet“ ist, ein bemerkenswertes Dilemma: Die Frage beantworten nämlich mit „Ja“ 68 Prozent der Auszubildenden, jedoch nur rund 56 Prozent der Ausbilder und rund 48 Prozent der Prüfungsausschussmitglieder.
Die erforderliche Zeit für die Planung und Erstellung des „Prüfungsstückes“ (Gesellenstück) wird mit deutlicher Mehrheit aller befragter Gruppen mit 120 Stunden angegeben.
Etwa die Hälfte verbleibt im Tischlerhandwerk
Nach eigenem Bekunden der Auszubildenden wollen ca. 38 Prozent „im erlernten Beruf (als Geselle) arbeiten“, rund 5 Prozent „an einer Meisterausbildung“ und gerade mal 1 Prozent „an einer Technikerausbildung“ teilnehmen sowie rund 23 Prozent „erst einmal beruflich pausieren“. Versteht man diese 23 Prozent als Unsicherheitsfaktor, dann verbleiben zwischen 44 und 67 Prozent der Auszubildenden im Tischlerhandwerk.
Die Frage nach der „Notwendigkeit einer Weiterbildung nach Ausbildungsende“ beantworteten mit „Ja, aber erst nach Praxiserfahrung“ rund 48 Prozent der Auszubildenden, rund 58 Prozent der Ausbilder und 61 Prozent der Prüfungsausschussmitglieder. Für eine „Anschlussfortbildung“ sprechen sich rund 23 Prozent der Auszubildenden, rund 36 Prozent der Ausbilder und rund 35 Prozent der Prüfungsausschussmitglieder aus. 29 Prozent der Auszubildenden halten eine Weiterbildung für nicht notwendig.
Auf die Frage nach der „Wichtigkeit vorgegebener Weiterbildungsthemen“ sowie nach dem Zweck „zur Spezialisierung im Betrieb“ bzw. „zur Anpassung an die technisch-organisatorische Entwicklung“ konnten die Mitglieder der drei beteiligten Gruppen maximal bis zu 10 Positionen ankreuzen. Die grafische Gegenüberstellung der Antworten zeigen zu einzelnen Weiterbildungsthemen insbesondere zwischen der Bewertung durch die Auszubildenden und durch die Ausbilder deutliche Unterschiede, hinsichtlich der Rangfolge ergibt sich jedoch ein gemeinsamer Trend.
Antworten müssen analysiert werden
Insbesondere in den Antworten zu Aufforderungen zur kritischen Stellungnahme und zu Verbesserungsvorschlägen sind auch Hinweise für die Antwort auf die Frage nach der „Zukunftstauglichkeit der gegenwärtigen Ausbildung“ enthalten. Nach meiner Meinung ist es für eine präzisere Auswertung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse zwingend erforderlich, die in Band 2 der BIBB-Dokumentation enthaltene Anlage 3 „Frei formulierten Antworten“ zu analysieren und auszuwerten, denn die Intention der Ersteller der „Fragebögen“ ist und war, über „offene Antworten zu ausgewählten Fragen“ Interpretationshilfen zu den Antworten auf die „gebundenen Fragen“ zu erhalten. Des weiteren ist und war es der Wunsch in erster Linie der Mitglieder des Fachbeirates, die einmalige Chance zu nutzen, über ein breites Meinungsspektrum zur Qualität der Ausbildungsverordnung und des Prüfungswesens sowie zu Verbesserungsmöglichkeiten der Erstausbildung und der Weiterbildung Erkenntnisse über die tatsächliche Ausbildungssituation und die Wunschvorstellungen der unmittelbar Betroffenen zu gewinnen.
Leider hat das BIBB die „offenen Antworten zu ausgewählten Fragen“ noch nicht analysiert oder analysieren lassen, sondern nur in der Reihenfolge der Fragestellungen auf 34 eng in kleiner Schrift beschriebenen DIN A4 Seiten aufgelistet.
Nach Durchsicht dieser Seiten kann ich meine Einschätzung der zuvor besprochenen Auswertung wie folgt ergänzen:
• Die Kritik an der derzeitigen Ausbildungspraxis und am aktuellen Prüfungsgeschehen zielt auf eine korrekte Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans und des Rahmenlehrplans. Dies wird um so schneller geschehen, je mehr bei den für die Berufsausbildung Verantwortlichen des Tischlerhandwerks die Erkenntnis wächst, dass der Nutzen einer ordnungsgemäßen, mehrere Lernorte beteiligende Erstausbildung größer ist als die Kosten.
• Was jedoch die überwiegend negative Bewertung der „Berufsbefähigung und Berufsperspektiven“ anbelangt, kann von der optimistischen Erwartung, dass sich die Probleme in Zukunft von selbst lösen, nicht ausgegangen werden: Die auf die „Richtzeiten“ und auf die „Ausbildungsinhalte“ des „Ausbildungsrahmenplans“ ausgerichtete Kritik der „frei formulierten Antworten“ relativieren den Eindruck, dass nur einige Wochen zusätzliche Ausbildungszeit benötigt würden. Der häufige Hinweis, dass zuwenig Zeit zum Einüben des Erlernten blieb und kaum die erforderliche Berufserfahrung gewonnen werden konnte, um nach der Ausbildung selbstständig arbeiten zu können, ist lediglich ein Indiz dafür, dass die Ausbilder bemüht waren, sämtliche Ausbildungsinhalte zu vermitteln, aber keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die „Berufsbefähigung“ nach der Ausbildung erreicht ist. Auch viele Verbesserungsvorschläge gipfeln in der Forderung nach „Verlängerung der Ausbildungszeit“ oder „Kürzung der Ausbildungsinhalte“ weil z. B. die Ausbildungszeit von drei Jahren für den „Generalisten“ beim derzeitigen Stand der Technik zu kurz ist.
• In Anbetracht der Vorgaben des Verordnungsgebers für die Gestaltung neuer „Meisterprüfungsverordnungen“ sowie neuer „Ausbildungsverordnungen“, wonach „Handlungsorientierung in der Ausbildung“ sowie „ganzheitliche Qualifikationen“ bzw. „Prüfungsbereiche“ statt „Prüfungsfächer“ verlangt werden, ist die Tischler-Ausbildungsverordnung hinsichtlich „Handlungsorientierung“ und der Zielbeschreibung „ganzheitliche Qualifikationen“ zukunftstauglich, nicht aber, was die Ausgestaltung der Prüfungsordnung anbelangt. Hier muss wahrscheinlich kurzfristig die Ausweisung von „Prüfungsbereichen“ auch im Interesse einer bundeseinheitlichen Regelung und Angleichung der bisherigen schulischen Fächerbe-zeichnungen oder Qualifikationsbeschreibungen in den Zeugnissen erfolgen.
Für alle an der Berufsausbildung im Tischlerhandwerk Interessierten gilt folglich die Erkenntnis, dass die Zukunftstauglichkeit der derzeitigen Ausbildung fraglich ist, und dass eine Auseinandersetzung mit neuen Ausbildungskonzepten, wie z. B. mit den zur Zeit diskutierten Kammer-Modellen, dem so genannten „Satellitenmodell“ des DIHT’s und dem unter der Bezeichnung „Aus- und Weiterbildung nach Maß“ bekannte Modell des DHKT’s geboten ist, um im Sinne einer „Weiterentwicklung und Modernisierung“ der Berufsausbildung handlungsfähig zu bleiben. o
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