Trotz moderner Heizung – viele Kunden wünschen sich einen Kaminofen für ein behagliches Raumgefühl. Dabei müssen strenge Brandschutzvorgaben beachtet werden. Meist soll der Kamin im Wohn- oder Schlafzimmer installiert werden, wo brennbare Materialien wie Parkett, Laminat oder Teppich verlegt sind. Die sollten in jedem Fall durch eine nicht brennbare Bodenplatte ersetzt werden.
Üblich sind Platten aus Metall, Glas oder Fliesen und edlere Versionen mit Marmor und Granit. Hier entscheidet meist das Budget des Kunden: Metallplatten sind äußerst günstig, hochwertige Steinplatten sehen reizvoll aus, schlagen allerdings finanziell deutlicher ins Gewicht. Der Unterschied zwischen den Bodenschutzplatten ist rein optisch, das Wichtigste ist, dass die brennbaren Bodenbeläge vor der Glut geschützt sind. Was aber sagen Brandschutzverordnungen zu Sockelleisten?
Genau wie die meisten Bodenbeläge bestehen auch Fußbodenleisten häufig aus brennbaren Materialien wie MDF, Kork oder Holz. Aus diesem Grund werden die Sockel nicht selten durch einen Fliesensockel ersetzt. Das ist jedoch laut Musterfeuerungsverordnung gar nicht notwendig: Grund ist die geringe Fläche. Die Fußbodenleisten dürfen also hinter einem Kamin stehen bleiben, ein Mindestabstand ist nicht erforderlich – unabhängig vom Material. Einzige Voraussetzung: Die Ableitung der Wärme darf durch die Wärmedämmung nicht behindert werden.
Gibt es dennoch Bedenken, empfiehlt es sich, sich von einem Schornsteinfeger beraten zu lassen. In jedem Fall sollten die Mindestabstände vom Kaminofen zu Wänden sowie brennbaren Bauteilen wie etwa Möbeln eingehalten werden. Für die Rückseite und zur Seite entspricht das einem Wandabstand von 20 cm, im Bereich der Feuerraumtür sollten mindestens 85 cm Abstand zu brennbaren Gegenständen eingehalten werden.