Die Entscheidung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages, dass der Trockenbau keine handwerkliche Tätigkeit ist, wurde vom Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) nachdrücklich begrüßt. Sie sei die Konsequenz aus dem bereits vor zwei Jahren deutlich gewordenen Willen des Gesetzgebers, im Bereich des Trockenbaus die Gewerbefreiheit zur Geltung zu bringen. Somit kann zukünftig der Trockenbau nicht nur von Handwerksbetrieben ausgeübt werden. Die Vorwürfe des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, dass mit dieser Entscheidung vielen Billiganbietern und unqualifizierten Unternehmen Tür und Tor geöffnet sind, ging ins Leere.
Nur in der Industrie gibt es die Spezialausbildung zum Trockenbaumonteur und die Fortbildung zum Industriemeister Akustik- und Trockenbau. o
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