Mehrere bayerische Zimmererbetriebe haben bei Gericht Klage gegen die Pflichtbeiträge zu den Handwerkskammern eingereicht. Sie bemängeln, damit zwangsweise Leistungen der Kammern zu bezahlen, für die sie schon an ihre Innungen Beiträge entrichten. „Das betrifft aber nicht nur Zimmerer und nicht nur Betriebe in Bayern, sondern Handwerker aller Branchen in ganz Deutschland“, betont Alexander Habla, stv. Hauptge- schäftsführer der Verbände des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes (VBZH). Würde diese Doppelzahlung von den Richtern als unzulässig eingestuft, so könnten die Handwerksbetriebe deutschlandweit rund 90 Millionen Euro einsparen, rechnet Habla vor.
Ein Austritt aus den Kammern ist gesetzlich verboten, stattdessen treten immer mehr Betriebe aus den Innungen aus, um Beiträge zu sparen. „Damit werden die Innungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben geschwächt“, gibt Habla zu bedenken. Viele Handwerker seien auf die Innungen angewiesen, die ihnen im Gegensatz zu den Kammern sehr branchenspezifische Leistungen etwa in den Bereichen Fortbildung oder Rechtsberatung böten.
Einem Gutachten der Universität Marburg zufolge verstoßen die Pflichtbeiträge der Kammern für Innungsmitglieder gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Die Expertise schlägt ein Bonussystem vor: Handwerker, die Mitglied in einer Innung sind und damit weniger Leistungen von den Kammern in Anspruch nehmen, sollten demnach einen Bonus von 35 Prozent auf den Beitrag zur Kammer erhalten. „Nur-Kammer-Mitglieder“ sollten dagegen einen Zuschlag auf den Kammerbeitrag entrichten müssen.
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