Zu jeder Zeit an jedem Ort und auf der ganzen Welt: Für alle die kosten- und zeitaufwändige Reisen zur Schulung ins Herstellerwerk vermeiden wollen oder ihr Wissen in Ruhe vertiefen wollen hat Weeke neue online-Lernmodule entwickelt. Diese Lernmodule für die Programmierung und Bedienung von CNC-Maschinen werden auf der Internetplattform www.weeke-training.com angeboten. Mit der Registrierung erhält jeder Nutzer kostenlosen Zugang zum Lernmodul woodWOP Grundlagen und kann testen, ob diese Form des Lernens für ihn geeignet ist. Zusätzlich kann jeder registrierte Benutzer von einem Forum profitieren. Dort können Erfahrungen mit Fachleuten aus aller Welt ausgetauscht werden.
Das Lernmodul woodWOP-Grundlagen besteht aus insgesamt 10 Lerneinheiten die systematisch den Aufbau dieser Programmier-Software erläutern. Das Lernziel wird durch präzise Fragen überprüft und der Nutzer erhält unmittelbar eine Auswertung dieser Fragen per E-Mail. Nach dem Grundlagen-Studium geht es weiter: Insgesamt stehen zurzeit 47 Lernmodule mit insgesamt 98 Lerneinheiten zur Verfügung. Auch das online-Training ist nicht ganz umsonst: Die Lernmodule können, nach Bezahlung, für 100 Tage genutzt werden. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder Rechnung. Neben den einzelnen Lernmodulen kann der Nutzer auch attraktive Lernpakete käuflich erwerben, die alle erforderlichen Lernmodule z. B. für eine Maschine mit bis zu 3 CNC-Achsen beinhalten. In Zukunft sollen weitere Lernmodule entstehen, die weitere Themen zur Programmierung und Bedienung von Weeke-Maschinen abhandeln. So ist beispielsweise geplant eine virtuelle Maschine zur Verfügung zu stellen, an der Betriebszustände oder Vorgänge durchgeführt werden können. Alle registrierten Nutzer werden davon per Newsletter informiert. Viele weitere Informationen, auch über aktuelle Kurse in Herzebrock sind über die Internetplattform zugänglich. Die Vorteile von online-Trainings sind mehr Komfort, durch unabhängige Wahl der Lernzeit und des Lerntempos sowie geringere Kosten, durch Wegfall von Reisekosten und Abwesenheit vom Arbeitsplatz.
Teilen: