Möbelkäufer sind sensibel geworden, das belegt das Ergebnis einer Umfrage, die vom Institut der Deutschen Möbelwirtschaft und von der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM) in Auftrag gegeben worden war. Für nahezu alle Verbraucher (96,1 %) gilt: Möbel dürfen nicht krank machen.
Orientierungshilfe biete, so die DGM, in diesem Zusammenhang das RAL-Gütezeichen für Möbel mit der Produktinformation der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel: Die Mitglieder verpflichten sich freiwillig, ihre Möbel zahlreichen Tests in einem unabhängigen Prüflabor zu unterwerfen. Nur bei Einhaltung aller Werte – ob bei Qualität, Verarbeitung, Materialgüte oder Langlebigkeit – bekommen diese Möbel als Auszeichnung das goldene “M”. Die Liste der Schadstoffe, die geprüft werden, findet man ebenso in der “Rückstands-Höchstmengenverordnung” für Lebensmittel, die im Bundesgesetzblatt vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht wurde. Und bei einem Vergleich der hier festgelegten zulässigen Höchstgrenzen kommt die Überraschung: die Werte für Lebensmittel sind teilweise höher festgelegt als für Möbel. Die Grenzwerte, die den DGM-Tests zu Grunde liegen, sind teilweise strenger angesetzt als vom Bundes-Gesundheitsministerium, soweit sie Möbel betreffen. o
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